Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei Bafög-berechtigten Empfängern und Rückzahlung Bafög

1) allgemein die Regelungen/Vorgehensweisen, die Bafög-berechtigte Jugendhilfeempfänger betreffen, wenn sie gleichzeitig Jugendhilfe und Bafög erhalten können
2) welchen Status Bafög in diesem Fall hat (zum Beispiel ob es als Einkommen zählt)
3) die Grundlage, auf der ein Jugendhilfeempfänger Bafög beziehen muss
4) die Modalitäten, wie das Bafög verwendet wird (wer erhält es, wohin wird es überwiesen, wer zahlt es zurück)
5) sollte der Jugendhilfeempänger das Bafög zurückzahlen müssen, die Klärung der Frage, ob ein Einkommen, welches teilweise zurückgezahlt werden muss, als Einkommen zählen kann und auf welcher Grundlage dies basiert
6) welche geldlichen Zuwendungen als Einkommen gewertet werden, wenn es um den Empfang von Jugendhilfe geht und welche davon zurückzuzahlende Einkommen (wie Bafög) sind
7) inwiefern die unterhaltsverpflichteten Eltern des Jugendhilfeempfängers verpflichtet sind, Zahlungen an das Jugendamt (bzw die Jugendhilfe-zahlende Institution) zu leisten
8) sollte 7) zutreffen: Welche Schritte unternommen werden, um Geld von unterhaltsverpflichteten Eltern zu erlangen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2021
  • Frist
    3. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksjugendamt Ehrenfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei Bafög-berechtigten Empfängern und Rückzahlung Bafög [#230341]
Datum
1. Oktober 2021 11:24
An
Bezirksjugendamt Ehrenfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) allgemein die Regelungen/Vorgehensweisen, die Bafög-berechtigte Jugendhilfeempfänger betreffen, wenn sie gleichzeitig Jugendhilfe und Bafög erhalten können 2) welchen Status Bafög in diesem Fall hat (zum Beispiel ob es als Einkommen zählt) 3) die Grundlage, auf der ein Jugendhilfeempfänger Bafög beziehen muss 4) die Modalitäten, wie das Bafög verwendet wird (wer erhält es, wohin wird es überwiesen, wer zahlt es zurück) 5) sollte der Jugendhilfeempänger das Bafög zurückzahlen müssen, die Klärung der Frage, ob ein Einkommen, welches teilweise zurückgezahlt werden muss, als Einkommen zählen kann und auf welcher Grundlage dies basiert 6) welche geldlichen Zuwendungen als Einkommen gewertet werden, wenn es um den Empfang von Jugendhilfe geht und welche davon zurückzuzahlende Einkommen (wie Bafög) sind 7) inwiefern die unterhaltsverpflichteten Eltern des Jugendhilfeempfängers verpflichtet sind, Zahlungen an das Jugendamt (bzw die Jugendhilfe-zahlende Institution) zu leisten 8) sollte 7) zutreffen: Welche Schritte unternommen werden, um Geld von unterhaltsverpflichteten Eltern zu erlangen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230341/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei Baf…
An Bezirksjugendamt Ehrenfeld Details
Von
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Betreff
AW: Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei Bafög-berechtigten Empfängern und Rückzahlung Bafög [#230341]
Datum
3. November 2021 14:34
An
Bezirksjugendamt Ehrenfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei Bafög-berechtigten Empfängern und Rückzahlung Bafög“ vom 01.10.2021 (#230341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage und senden Sie mir eine Eingangsbestätigung meiner Nachricht zu. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230341/

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Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei…
An Bezirksjugendamt Ehrenfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei Bafög-berechtigten Empfängern und Rückzahlung Bafög [#230341]
Datum
17. Dezember 2021 11:32
An
Bezirksjugendamt Ehrenfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise Zahlung von Jugendhilfe bei Bafög-berechtigten Empfängern und Rückzahlung Bafög“ vom 01.10.2021 (#230341) habe ich bisher von Ihnen noch keinerlei Rückmeldung erhalten. Sie haben die für Informationsfreiheitsanfragen geltende Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Auch auf meinen bei Ihnen eingeworfenen Brief habe ich bisher keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage und erläutern Sie mir bitte, ob und welche Probleme es bei der Beantwortung meiner Anfrage gibt. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230341/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>