Vorgerichtliches Aktenzeichen

ich dürfte bitten mir das Vorgerichtliche Aktenzeichen aus dem Beschluss des in der NRWE Datenbank eingestellt ist https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2003/3_WF_44_03beschluss20030320.html
= FAMRZ 2003, 1758 . Alternativ schlage ich vor diesen in die NRWE Datenbank einzutragen .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ic…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Vorgerichtliches Aktenzeichen [#267794]
Datum
15. Januar 2023 18:27
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte bitten mir das Vorgerichtliche Aktenzeichen aus dem Beschluss des in der NRWE Datenbank eingestellt ist https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2003/3_WF_44_03beschluss20030320.html = FAMRZ 2003, 1758 . Alternativ schlage ich vor diesen in die NRWE Datenbank einzutragen .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 267794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267794/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Vorgerichtliches Aktenzeichen [#267794]
Datum
15. Januar 2023 18:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgerichtliches Aktenzeichen“ vom 15.01.2023 (#267794) wurde von …
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Vorgerichtliches Aktenzeichen [#267794]
Datum
18. Februar 2023 08:44
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgerichtliches Aktenzeichen“ vom 15.01.2023 (#267794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Oberlandesgericht Hamm
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Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Vorgerichtliches Aktenzeichen [#267794]
Datum
18. Februar 2023 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen