Vorgriffsregelung zum so genannten Chancen-Aufenthaltsrecht

Das oder die Schreiben des Senators für Inneres an die Ausländerbehörden im Land Bremen bezüglich des "Chancen-Aufenthaltsrechts" und ggf. anderer im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten aufenthaltsrechtlichen Änderungen.
Die "tageszeitung" berichtet am 3.3.2022
https://taz.de/Aufenthaltstitel-fuer-Geduldete/!5838992/, unter Berufung auf den Senator für Inneres, in Bremen sei eine solche Vorgriffsregelung getroffen worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das o…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Vorgriffsregelung zum so genannten Chancen-Aufenthaltsrecht [#242813]
Datum
9. März 2022 16:13
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das oder die Schreiben des Senators für Inneres an die Ausländerbehörden im Land Bremen bezüglich des "Chancen-Aufenthaltsrechts" und ggf. anderer im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten aufenthaltsrechtlichen Änderungen. Die "tageszeitung" berichtet am 3.3.2022 https://taz.de/Aufenthaltstitel-fuer-Geduldete/!5838992/, unter Berufung auf den Senator für Inneres, in Bremen sei eine solche Vorgriffsregelung getroffen worden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 242813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242813/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Dieckmann, in der Anlage übersende ich Ihnen bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 9. März 2022 d…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]-Vorgriffsregelung zum so genannten Chancen-Aufenthaltsrecht [#242813]
Datum
18. März 2022 17:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dieckmann, in der Anlage übersende ich Ihnen bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 9. März 2022 das entsprechende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen