Vorhabenbezogener Bebauungsplan 120

Zum Bebauungsplan 120 den Satzungsbeschluss sowie die Vorlage 2586/2022

Ergebnis der Anfrage

Die Stadtverwaltung hatte sich bei mir gemeldet und ich durfte dann dort eine Planungsvereinbarung zwischen einem Investor und der Stadtverwaltung einsehen. Der Vertragsinhalt war sehr dürftig. Ich konnte aus diesen Unterlagen nicht entnehmen, weshalb ein bestehendes Recht nach §34 durch einen neuen Bebauungsplan geändert werden muss. Alle umliegenden Grundstücke sind unter §34 angesiedelt.
Da am 07.09.2022 der Rat der Stadt Geilenkirchen über den Bebauungsplan 120 beschließen wird, bleibt mir aktuell nur noch ein klein wenig Hoffnung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • 0 Follower:innen
Kurt Grass
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Geilenkirchen Details
Von
Kurt Grass
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 120 [#257606]
Datum
23. August 2022 09:21
An
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Bebauungsplan 120 den Satzungsbeschluss sowie die Vorlage 2586/2022
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kurt Grass Anfragenr: 257606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257606/ Postanschrift Kurt Grass << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kurt Grass
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
Sehr geehrter Herr Grass, haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die gewünschten Unterlagen werden Ihnen - wie gewün…
Von
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
Betreff
AW: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 120 [#257606]
Datum
23. August 2022 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Grass, haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die gewünschten Unterlagen werden Ihnen - wie gewünscht - gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Da es sich um öffentliche Dokumente handelt, werden sie auf der Homepage der Stadt Geilenkirchen digital und gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Sitzungsvorlage 2586/2022 kann bereits über das Bürgerinformationssystem (www.geilenkirchen.de) aufgerufen und geladen werden. Hierbei handelt es sich um einen gebührenfreien Service der Stadt Geilenkirchen. Nach Abschluss der Ausschusssitzung am kommenden Donnerstag und der Ratssitzung am 07.09. werden entsprechende Sitzungsprotokolle gefertigt, die dann ebenfalls gebührenfrei über das Bürgerinformationssystem abgerufen werden können. Hierzu gehört dann auch der gewünschte Satzungsbeschluss. Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
AW: Bebauungsplan 119 [#259196] Sehr geehrter Herr Grass, der Bebauungsplan Nr. 119 ist als Platzhalter vorgesehen…
Von
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
Betreff
AW: Bebauungsplan 119 [#259196]
Datum
25. Oktober 2022 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grass, der Bebauungsplan Nr. 119 ist als Platzhalter vorgesehen für ein Bebauungsplanverfahren, für das aktuell noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Solange kein formeller Aufstellungsbeschluss gefasst ist, ist auch noch kein öffentliches Verfahren eingeleitet. Sobald der entsprechende Beschluss vorliegt, wird dieser öffentlich bekannt gemacht und die Unterlagen zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Mit freundlichen Grüßen

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Kurt Grass
AW: Bebauungsplan 119 [#259196] [#257606] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorh…
An Kommunalverwaltung Geilenkirchen Details
Von
Kurt Grass
Betreff
AW: Bebauungsplan 119 [#259196] [#257606]
Datum
5. November 2022 11:59
An
Kommunalverwaltung Geilenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan 120 bzw. 119“ wurde von Ihnen nicht in der geforderten Transparenz beantwortet. Was hat es mit der Geheimniskrämerei um den Bebauungsplan 119 nun an sich? Wo liegt das Grundstück. Wer ist oder wer soll Eigentümer sein oder werden? Welche Art der Bebauung? Werden Umweltbelange wie Baumschutz und Grundwasserschutz, Hochwasserschutz bei neuen Bauvorhaben endlich einmal im Vorfeld fest verankert? Alle Bäume zunächst bis zur Vorlage einer verschärften Baumschutzsatzung unter Schutz gestellt? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kurt Grass