Vorhabenbezogener Bebauungsplan 120
Zum Bebauungsplan 120 den Satzungsbeschluss sowie die Vorlage 2586/2022
Ergebnis der Anfrage
Die Stadtverwaltung hatte sich bei mir gemeldet und ich durfte dann dort eine Planungsvereinbarung zwischen einem Investor und der Stadtverwaltung einsehen. Der Vertragsinhalt war sehr dürftig. Ich konnte aus diesen Unterlagen nicht entnehmen, weshalb ein bestehendes Recht nach §34 durch einen neuen Bebauungsplan geändert werden muss. Alle umliegenden Grundstücke sind unter §34 angesiedelt.
Da am 07.09.2022 der Rat der Stadt Geilenkirchen über den Bebauungsplan 120 beschließen wird, bleibt mir aktuell nur noch ein klein wenig Hoffnung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. August 2022
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27. September 2022
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