Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn

Anfrage an: Überherrn, Gemeinde

Gibt es bereits eine Überprüfung des Linslerfeldes in welcher Tiefe der Boden über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügt?
Falls nein, wie sind die Schätzungen?
Kann garantiert werden, dass das Grundwasser durch die Bebauung nicht tangiert wird?
Wie groß soll die Bentonitschicht ausgeführt werden? Schotter? Beton?

Hintergrund für diese Fragen:

Im Workshop 2 des Begleitgremiums unter 2. Wasserqualität wird angegeben, dass am Waldrand bis zu 13 m Erde abgetragen werden muss und dass danach noch mindestens 12m bis zum Grundwasser verbleiben.
Die Angabe zum Erdabtrag ist deutlich zu klein angegeben, da sich der höchste Punkt auf dem Linslerfeld auf einem Niveau von 229mNN befindet und laut Beschlussunterlagen ein Zielniveau von 211,5mNN anvisiert wird.

Im gleichen Absatz ist beschrieben, dass das Grundwasser mit Hilfe von Bentonit bzw. Tonmehl geschützt bzw. die Bodenqualität verbessert werden soll.

Nimmt man an, dass für den Aufbau des Fundaments danach geschottert und betoniert wird dann muss der Erdabtrag deutlich größer ausfallen und der Abstand zum Grundwasser wird entsprechend kleiner. Die Fundamente werden in der Regel nach den Lasten des Aufbaus dimensioniert. Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass die Hallen zwischen 16 und 25m hoch werden und dass es zwei Kühltürme mit einer Höhe von 32m geben soll. Dies bedeutet, dass die Lasten erheblich werden. Wahrscheinlich kommen noch schwere Maschinen, Silos oder sonstiges in den Hallen zum Einsatz.

Frontal 21 berichtete am 16.03.2021 (https://www.zdf.de/politik/frontal/dokumentation-turbo-tempo-tesla-elon-musk-in-brandenburg-108.html) dass Tesla in Brandenburg mehr als 500 Pfähle illegal ins Grundwasser getrieben hat, obwohl sich die Giga Factory in einem Wasserschutzgebiet befindet.

Wir machen uns sorgen und möchten eine Gefährdung des Grundwassers ausschließen.

Pfähle werden benötigt, wenn kein tragfähiger Boden vorhanden ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 5 Follower:innen
Siegfried Theobald (Bürgerinitiative "Freunde des Linslerfeldes")
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es bereit…
An Überherrn, Gemeinde Details
Von
Siegfried Theobald (Bürgerinitiative "Freunde des Linslerfeldes")
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn [#226860]
Datum
16. August 2021 17:44
An
Überherrn, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es bereits eine Überprüfung des Linslerfeldes in welcher Tiefe der Boden über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügt? Falls nein, wie sind die Schätzungen? Kann garantiert werden, dass das Grundwasser durch die Bebauung nicht tangiert wird? Wie groß soll die Bentonitschicht ausgeführt werden? Schotter? Beton? Hintergrund für diese Fragen: Im Workshop 2 des Begleitgremiums unter 2. Wasserqualität wird angegeben, dass am Waldrand bis zu 13 m Erde abgetragen werden muss und dass danach noch mindestens 12m bis zum Grundwasser verbleiben. Die Angabe zum Erdabtrag ist deutlich zu klein angegeben, da sich der höchste Punkt auf dem Linslerfeld auf einem Niveau von 229mNN befindet und laut Beschlussunterlagen ein Zielniveau von 211,5mNN anvisiert wird. Im gleichen Absatz ist beschrieben, dass das Grundwasser mit Hilfe von Bentonit bzw. Tonmehl geschützt bzw. die Bodenqualität verbessert werden soll. Nimmt man an, dass für den Aufbau des Fundaments danach geschottert und betoniert wird dann muss der Erdabtrag deutlich größer ausfallen und der Abstand zum Grundwasser wird entsprechend kleiner. Die Fundamente werden in der Regel nach den Lasten des Aufbaus dimensioniert. Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass die Hallen zwischen 16 und 25m hoch werden und dass es zwei Kühltürme mit einer Höhe von 32m geben soll. Dies bedeutet, dass die Lasten erheblich werden. Wahrscheinlich kommen noch schwere Maschinen, Silos oder sonstiges in den Hallen zum Einsatz. Frontal 21 berichtete am 16.03.2021 (https://www.zdf.de/politik/frontal/dokumentation-turbo-tempo-tesla-elon-musk-in-brandenburg-108.html) dass Tesla in Brandenburg mehr als 500 Pfähle illegal ins Grundwasser getrieben hat, obwohl sich die Giga Factory in einem Wasserschutzgebiet befindet. Wir machen uns sorgen und möchten eine Gefährdung des Grundwassers ausschließen. Pfähle werden benötigt, wenn kein tragfähiger Boden vorhanden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Siegfried Theobald Anfragenr: 226860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226860/ Postanschrift Siegfried Theobald << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Siegfried Theobald (Bürgerinitiative "Freunde des Linslerfeldes")
Überherrn, Gemeinde
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu an…
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
Anfrage erhalten - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn [#226860] -
Datum
8. September 2021 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu antworten. Ein Mitarbeiter unseres Teams wird sich mit Ihnen kurzfristig in Verbindung setzen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und verbleiben. Mit freundlichen Grüßen
Überherrn, Gemeinde
Sehr geehrter Herr Theobald, vielen Dank für Ihre Nachricht.    Das Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung der …
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
Re: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn [#226860]
Datum
8. September 2021 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Theobald, vielen Dank für Ihre Nachricht.    Das Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung der SVOLT Energy Technology (Europe) GmbH in Überherrn sieht ein zweistufiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 1 und 2 BauGB vor. Die offiziellen Beteiligungszeiträume befinden sich momentan in Abstimmung und werden zeitnah von der Gemeinde Überherrn bekanntgegeben. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit zur umfassenden Information und Beteiligung. Alle zur Beschreibung des Vorhabens und seiner Auswirkungen erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden im Rahmen der Offenlage zugänglich sein    Wir betrachten Ihre Nachricht bereits jetzt als Eingabe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Dies bedeutet, dass Ihre Stellungnahme erfasst wurde und sie im weiteren Planungsprozess zum Bebauungsplan berücksichtigt wird. Zudem besteht nach §3 Abs. 2 BauGB ein Anspruch auf Prüfung Ihrer Stellungnahme und Sie werden nach Abschluss des Verfahrens und Beschluss des Gemeinderates über das Ergebnis informiert.    Mit freundlichen Grüßen
Überherrn, Gemeinde
Anfrage erhalten - Ihr Schreiben v. 10.09.21 - Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG / Gemeinderatssitzung vom 02.09.2021 …
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
Anfrage erhalten - Ihr Schreiben v. 10.09.21 - Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG / Gemeinderatssitzung vom 02.09.2021 - Größe Plangebiet SVOLT - Gegendarstellung - 3. Aufforderung -
Datum
29. September 2021 10:15
Status
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu antworten. Ein Mitarbeiter unseres Teams wird sich mit Ihnen kurzfristig in Verbindung setzen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und verbleiben. Mit freundlichen Grüßen

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Überherrn, Gemeinde
Re: Ihr Schreiben v. 10.09.21 - Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG / Gemeinderatssitzung vom 02.09.2021 - Größe Plangeb…
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
Re: Ihr Schreiben v. 10.09.21 - Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG / Gemeinderatssitzung vom 02.09.2021 - Größe Plangebiet SVOLT - Gegendarstellung - 3. Aufforderung
Datum
29. September 2021 10:47
Status
Sehr geehrter Herr Theobald, vielen Dank für Ihre Mail. ​ Die von Ihnen angeforderte Antwort wurde bereits in der Überherrner Rundschau in der KW 22/2021 veröffentlicht. Wir betrachten Ihre Anregungen bereits jetzt als Eingabe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Dies bedeutet, dass Ihre Stellungnahme erfasst wurde und sie im weiteren Planungsprozess zum Bebauungsplan berücksichtigt wird. Zudem besteht nach §3 Abs. 2 BauGB ein Anspruch auf Prüfung Ihrer Stellungnahme und Sie werden nach Abschluss des Verfahrens und Beschluss des Gemeinderates über das Ergebnis informiert.   Mit freundlichen Grüßen,