Vorhabensliste und Korrespondenz zur Änderung des AGG

- eine Vorhabensliste Ihres Ministeriums zu der im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung, Schließung von Schutzlücken, Verbesserung des Rechtsschutzes und Ausweitung des Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
- alle vorhandenen Korrespondenzen zwischen 8.12.2021 und 16.11.2022, die sich auf die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beziehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Vorhabensl…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorhabensliste und Korrespondenz zur Änderung des AGG [#263391]
Datum
16. November 2022 13:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Vorhabensliste Ihres Ministeriums zu der im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung, Schließung von Schutzlücken, Verbesserung des Rechtsschutzes und Ausweitung des Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). - alle vorhandenen Korrespondenzen zwischen 8.12.2021 und 16.11.2022, die sich auf die Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263391/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0044 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. November 2022 - Vorhabensliste und Korrespondenz zur Änderung des AGG [#263391]
Datum
7. Dezember 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0044 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16. November 2022 wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie um Angabe einer postalischen Adresse oder ersatzweise um eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese ist notwendig, um Ihnen die spätere Entscheidung ordnungsgemäß bekanntgeben zu können, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz. Sollte ich bis zum 9. Januar 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen