Vorhandensein (ja/nein) bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbarung nach Art. 26, 28 oder 24 DSGVO-EU

Anfrage an: Sozialgericht Köln

Vorhandensein (ja/nein) bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbarung nach Art. 26, 28 oder 24 DSGVO-EU

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vo…
An Sozialgericht Köln Details
Von
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Betreff
Vorhandensein (ja/nein) bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbarung nach Art. 26, 28 oder 24 DSGVO-EU [#289571]
Datum
5. Oktober 2023 01:03
An
Sozialgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorhandensein (ja/nein) bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbarung nach Art. 26, 28 oder 24 DSGVO-EU
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289571/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Köln
Automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
Automatische Rückantwort
Datum
5. Oktober 2023 01:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher damit rechnen, dass Ihre E-Mail in Rechtssachen nicht bearbeitet wird. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post oder per Fax), insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Köln
KE 110-10 - Vorhandensein bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbaru…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
KE 110-10 - Vorhandensein bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbarung nach Art. 26,28 oder 24 DSGVO_EU [#289571]
Datum
11. Oktober 2023 11:25
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, auf Ihren per E-Mail formulierten Antrag vom 05.10.2023 bitte ich zunächst um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift. Die Antwort in der Sache wird schriftlich ergehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: KE 110-10 - Vorhandensein bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Verein…
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: KE 110-10 - Vorhandensein bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbarung nach Art. 26,28 oder 24 DSGVO_EU [#289571]
Datum
11. Oktober 2023 16:10
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW (derzeit beim BVerwG) ist eine anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW unzulässig. Ferner antworten Sie im Falle anderer Anfragen direkt via fragdenstaat.de Insofern bitte ich die im Auftrag zeichnende Ri'inSGawAfRi'in, die gleichnamige weisungsfreie Kontrollstelle des Gerichts nach Art. 38-39 DSGVO einzubeziehen und auf den Grundsatz der Datenminimierung zu achten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289571/

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AW: KE 110-10 - Vorhandensein bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Verein…
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: KE 110-10 - Vorhandensein bzw. Kalenderdatum des Vertragsabschlusses mit der Deutschen Post sowie einer Vereinbarung nach Art. 26,28 oder 24 DSGVO_EU [#289571]
Datum
2. November 2023 18:03
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie als eine im Auftrag zeichnende Ri'inSGawAfRi'in die (wie der Zufall es will, gleichnamige) Behördliche Datenschutzbeauftragte als Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO-EU einbeziehen, um die Mittel und Zwecke Ihrer Datenverarbeitungen nach dem unionalen Datenminimierungsgrundsatz weisungsfrei zu überprüfen?! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289571/