Vorherige Genehmigung von Fahrkostenerstattungen

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

1. Alle Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbands, Rundschreiben etc., die sich mit mit den Voraussetzungen und der Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer vorherigen Genehmigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V befassen sowie 2. alle Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbands, Rundschreiben etc. die sich mit formlosen ärztlichen Bescheinigungen für genehmigungspflichtige Fahrten befassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Besprechungsergebnisse des GK…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorherige Genehmigung von Fahrkostenerstattungen [#284342]
Datum
20. Juli 2023 20:23
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbands, Rundschreiben etc., die sich mit mit den Voraussetzungen und der Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer vorherigen Genehmigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V befassen sowie 2. alle Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbands, Rundschreiben etc. die sich mit formlosen ärztlichen Bescheinigungen für genehmigungspflichtige Fahrten befassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284342/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
GKV-Spitzenverband
Ihre Anfrage vom 20.07.2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage an…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.07.2023
Datum
24. Juli 2023 07:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage an den GKV-Spitzenverband. Aufgrund von Abwesenheitszeiten werden wir voraussichtlich in der 31. Kalenderwoche auf Ihr Anliegen zurückkommen. Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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GKV-Spitzenverband
AW: Ihre Anfrage vom 20.07.2023
Sehr [geschwärzt], wir kommen zurück auf Ihre untenstehende Anfrage vom 20.07.202…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.07.2023
Datum
2. August 2023 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], wir kommen zurück auf Ihre untenstehende Anfrage vom 20.07.2023. Anliegend übermitteln wir Ihnen die angefragten Dokumente im Zusammenhang mit der Genehmigungspflicht von Fahrkosten im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V. Freundliche Grüße [geschwärzt] Referat Leistungsrecht/Rehabilitation/Selbsthilfe GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 10117 Berlin [geschwärzt] Fax: 030 [geschwärzt] Leistungen@gkv-spitzenverband.de www.gkv-spitzenverband.de Ab sofort online: 90 Prozent – das E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes www.gkv-90prozent.de Ihre Mail wird ausschließlich für die Abwicklung der Korrespondenz gespeichert. Diese enthält: ▪ Vorname: [geschwärzt] ▪ Nachname: [geschwärzt] ▪ Adresse: [geschwärzt], [geschwärzt] ▪ Email-Adresse: [geschwärzt] ▪ im Zusammenhang mit diesem Namen die Korrespondenzinhalte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Mit diesen Daten werden keine Statistiken errechnet oder Scoringwerte gebildet Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Hinweise (Datenschutzbeauftragter, Verantwortliche Stelle) und eine Übersicht über Betroffenenrechte sind über https://www.gkv-spitzenverband.de/datenschutz/datenschutz.jsp abrufbar.