Vorkaufsrecht über Flurstücke des Landesarchivs in Duisburg

Anfrage an: Landtag NRW

Guten Tag,

aufgrund meines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG* bitte ich um weitere Informationen.

In Bezug auf das Vorkaufsrecht über Flurstücke des Landesarchivs in Duisburg, wurden im Untersuchungsausschussbericht vom 31.01.2017 (https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14150.pdf)
auf S.98 die Akte APr. 16/556 erwähnt. Ich bitte um einen Scan/Kopie des genannten Dokumentes.

*Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, aufgrund meines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG* bitte ich um weitere…
An Landtag NRW Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vorkaufsrecht über Flurstücke des Landesarchivs in Duisburg [#274933]
Datum
5. April 2023 11:36
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aufgrund meines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG* bitte ich um weitere Informationen. In Bezug auf das Vorkaufsrecht über Flurstücke des Landesarchivs in Duisburg, wurden im Untersuchungsausschussbericht vom 31.01.2017 (https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14150.pdf) auf S.98 die Akte APr. 16/556 erwähnt. Ich bitte um einen Scan/Kopie des genannten Dokumentes. *Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 274933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274933/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag NRW
Sehr geehrte Frau Nguyen, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. April 2023, deren Eingang ich hiermit best…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Vorkaufsrecht über Flurstücke des Landesarchivs in Duisburg [#274933]
Datum
5. April 2023 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. April 2023, deren Eingang ich hiermit bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrte Frau Nguyen, unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten …
Von
Landtag NRW
Betreff
Re:: Vorkaufsrecht über Flurstücke des Landesarchivs in Duisburg [#274933]
Datum
28. April 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Übersendung einer Kopie des Dokuments APr 16/556. Bei dem genannten Dokument handelt es sich um das Protokoll der 19. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I der 16. Wahlperiode vom 19. Mai 2014. Die gewünschte Kopie des Protokolls kann ich Ihnen leider nicht übersenden. Das IFG NRW gilt für den Landtag nur für Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, nicht aber für parlamentarische Angelegenheiten. Zu den parlamentarischen Angelegenheiten zählt das Untersuchungsrecht des Landtags nach Artikel 41 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Protokolle der Sitzungen der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse unterfallen daher nicht dem Informationsanspruch nach dem IFG NRW. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass eine Einsichtnahme in Protokolle über öffentliche Sitzungen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nach den Bestimmungen der Archiv- und Benutzungsordnung für das Archiv des Landtags NRW beantragt werden kann. Wenn Sie eine solche Einsichtnahme beantragen wollen, können Sie sich hierfür an das Archiv des Landtags wenden (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen