Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland

Informationen darüber, ob und in welcher Form die Bundeswehr Vorkehrungen für den Fall getroffen hat oder beabsichtigt zu treffen, dass Deutschlands kritische Infrastruktur Ziel eines Angriffs mit einer EMP-Waffe wird.

Von besonderem Interesse sind Vorkehrungen in Form von gehärteten Energiespeichersystemen und Informationen darüber, wie in einem solchen Fall mit den einhergehenden flächendeckenden Stromausfällen und dem sich daraus ergebenden Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung umgegangen werden soll.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen dar…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland [#238071]
Datum
19. Januar 2022 12:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, ob und in welcher Form die Bundeswehr Vorkehrungen für den Fall getroffen hat oder beabsichtigt zu treffen, dass Deutschlands kritische Infrastruktur Ziel eines Angriffs mit einer EMP-Waffe wird. Von besonderem Interesse sind Vorkehrungen in Form von gehärteten Energiespeichersystemen und Informationen darüber, wie in einem solchen Fall mit den einhergehenden flächendeckenden Stromausfällen und dem sich daraus ergebenden Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung umgegangen werden soll. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238071/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Janu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland [#238071]
Datum
21. Januar 2022 13:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. Januar 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/62 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsa…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland [#238071]
Datum
16. März 2022 08:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland“ vom 19.01.2022 (#238071) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Jan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: AW: WG: Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland [#238071]
Datum
18. März 2022 14:52
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 19. Januar 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Ja…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland [#238071]
Datum
13. April 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 18. März 2022 mitgeteilt, kommt es derzeit bedingt durch die Ukraine-Krise und das hohe IFG-Antragsaufkommen zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie nochmals um Entschuldigung. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bin weiterhin an Ergebnissen zu meiner Anfrage „Vorkehrungen des Bundes für den…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland [#238071]
Datum
12. Oktober 2022 12:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bin weiterhin an Ergebnissen zu meiner Anfrage „Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland“ interessiert. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Jan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorkehrungen des Bundes für den Fall des Einsatzes einer EMP-Waffe gegen Deutschland [#238071]
Datum
25. November 2022 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V62 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Januar 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. Januar 2022 (Bezug) teile ich mit, dass die Zuständigkeit für Ihre Fragen (Schutz für Deutschlands kritische Infrastruktur insbesondere durch gehärtete Energiespeichersysteme und Rückfalloptionen für den Ausfall der Stromversorgung im Falle von EMP-Waffen-Angriffen) beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) liegt. Eine "Härtung" der Infrastruktur und des Materials zum Schutz vor EMP-Waffen-Angriffen obliegt bei nationaler kritischer Infrastruktur ebenso wie der Schutz der inneren Ordnung nicht der Bundeswehr. Eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung ist daher hier nicht ersichtlich. Ich rege an, sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Ministerium (BMI) zu wenden, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Für die lange Bearbeitungsdauer möchte ich Sie um Entschuldigung bitten. Mit freundlichen Grüßen