Vorkonzept Neubau eines Lebensmittelmarktes am Konrad-Adenauer-Ring

- sämtliche Unterlagen/Pläne zum Vorkonzept "Neubau eines Lebensmittelmarktes am Konrad-Adenauer-Ring"/Aldi-Standortverlagerung

=> in elektronischer Form

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorkonzept Neubau eines Lebensmittelmarktes am Konrad-Adenauer-Ring [#227252]
Datum
23. August 2021 11:25
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen/Pläne zum Vorkonzept "Neubau eines Lebensmittelmarktes am Konrad-Adenauer-Ring"/Aldi-Standortverlagerung => in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Sehr Antragsteller/in die Bad Driburg hat keinerlei Unterlagen/ Pläne zum Vorkonzept "Neubau eines Lebensmit…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: Vorkonzept Neubau eines Lebensmittelmarktes am Konrad-Adenauer-Ring [#227252]
Datum
23. August 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bad Driburg hat keinerlei Unterlagen/ Pläne zum Vorkonzept "Neubau eines Lebensmittelmarktes am Konrad-Adenauer-Ring/Aldi-Standortverlagerung" erstellt. Etwaige Projektskizzen und Unterlagen sind Eigentum des Projektentwicklers. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an den Vorhabenträger. Die Stadt Bad Driburg ist nicht berechtigt, diese Unterlagen weiter zu verwenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Vorkonzept Aldi - Antrag nach IFG NRW [#227252] Sehr << Anrede >> ich danke für die sehr schnelle…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorkonzept Aldi - Antrag nach IFG NRW [#227252]
Datum
23. August 2021 12:23
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die sehr schnelle Beantwortung! Für derartige Fälle (Unterlagen, die die Stadt Bad Driburg weder erstellt noch beauftragt hat) käme dann m.E. immer die Möglichkeit der Vor-Ort-Einsichtnahme in Frage. (§ 5 IFG NRW, siehe 17. Datenschutzbericht LDI NRW, Seite 170) Ich gehe davon aus, dass die Unterlagen ohnehin in wenigen Tagen in öffentlicher Sitzung gezeigt werden, sodass dies hier nicht notwendig sein wird. ----- Ich würde zum Themenkomplex "Aldi" jedoch gerne folgenden Antrag nach IFG NRW stellen und bitte um Zusendung von: - sämtlichen Unterlagen (auch Schriftverkehr, Mails mit dem Projektierer), der auf die "baurechtlichen Hindernisse" (siehe Verwaltungsvorlage) des aktuellen Aldi-Standorts eingeht bzw. diese thematisiert => Personenbezogene Daten, die nicht von Amtsträgern stammen (§ 9 Abs. 3 IFG NRW), können dabei geschwärzt werden Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227252/