Vorladung Verkehrsunterricht

Anfrage an: Stadt Pforzheim

Wie häufig wurden in den Jahren 2022 und 2023 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen?
Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.

P.S.: Bitte sehen Sie es mir nach, aber da ich persönlichen Kontakt zum getöteten hatte, stelle ich mir diese Frage: Wie fühlt es sich an institutionell mitverantwortlich am Tod eines Menschen zu sein?

Ergebnis der Anfrage

Keine Vorladungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie häufig wurden in den Jahren 20…
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorladung Verkehrsunterricht [#299267]
Datum
5. Februar 2024 10:47
An
Stadt Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie häufig wurden in den Jahren 2022 und 2023 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen? Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde. P.S.: Bitte sehen Sie es mir nach, aber da ich persönlichen Kontakt zum getöteten hatte, stelle ich mir diese Frage: Wie fühlt es sich an institutionell mitverantwortlich am Tod eines Menschen zu sein?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299267/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.06.2024. Ihr Antrag auf Informationsz…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Informationsanfrage/ Vorladung Verkehrsunterricht [#299267]
Datum
7. Februar 2024 09:45
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.06.2024. Ihr Antrag auf Informationszugang wird vom Rechtsamt der Stadt Pforzheim bearbeitet. Sie erhalten sobald als möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Informationsanfrage vom 05.02.2024 wird mitgeteilt,…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Ihre Informationsanfrage/ Vorladung Verkehrsunterricht [#299267]
Datum
12. Februar 2024 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Informationsanfrage vom 05.02.2024 wird mitgeteilt, dass seitens der Stadt Pforzheim in den Jahren 2022 und 2023 keine Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen wurden. Für die Bearbeitung dieser Anfrage werden keine Gebühren erhoben. Ihr Antrag gilt somit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen