Vorlage 08-1301v11 des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes

Vorlage 08/1301v11 nicht öffentlich 11.01.2023 Anschreiben und Synopse / Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (43 S.)
Sitzungsquelle: Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus 8/WIR/18

Die Vorlage bezieht sich auf das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt (Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt - SpielhG LSA)
Bezug: Gesetzentwurf CDU, SPD, FDP 16.06.2022 Drucksache 8/1301 (23 S.)

Laut Auskunft des Landesdatenschutzbeauftragten unterliegen Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes dem IZG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorlage 08/1301v11 ni…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorlage 08-1301v11 des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes [#282503]
Datum
26. Juni 2023 11:45
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorlage 08/1301v11 nicht öffentlich 11.01.2023 Anschreiben und Synopse / Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (43 S.) Sitzungsquelle: Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus 8/WIR/18 Die Vorlage bezieht sich auf das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt (Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt - SpielhG LSA) Bezug: Gesetzentwurf CDU, SPD, FDP 16.06.2022 Drucksache 8/1301 (23 S.) Laut Auskunft des Landesdatenschutzbeauftragten unterliegen Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes dem IZG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282503/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorlage 08-1301v11 des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes“ vom 2…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorlage 08-1301v11 des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes [#282503]
Datum
28. Juli 2023 22:27
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorlage 08-1301v11 des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes“ vom 26.06.2023 (#282503) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landtag Sachsen-Anhalt
IZG-Antragwegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 26. Ju…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Antragwegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz
Datum
10. August 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
836 Bytes
image002.jpg
594 Bytes
image003.jpg
908 Bytes
image004.jpg
806 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 26. Juni 2023 und erneut mit Mail vom 28. Juli 2023 haben Sie unter Hinweis auf das IZG LSA um Übersendung der "Vorlage 08/1301v11 nicht öffentlich 11.01.2023 Anschreiben und Synopse/Gesetzgebungs- und Beratungsdienst" gebeten, welche sich mit dem Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt Drs. 8/1301 befasst. Weiter verweisen Sie darauf, dass laut Auskunft des Landesdatenschutzbeauftragten Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes dem IZG LSA unterliegen würden. Zutreffend ist, dass Gutachten des GBD auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden und damit allgemein und für jedermann zugänglich sind. Demgegenüber sind Stellungnahmen und Synopsen des GBD dem parlamentarischen, also dem gesetzgeberischen Bereich und nicht der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Landtagsverwaltung zuzurechnen. Nur auf letzteres findet das IZG LSA Anwendung, § 1 Abs. 1 Nr. 2 IZG LSA. Da der Anwendungsbereich des IZG LSA für Ihr Anliegen nicht eröffnet ist, muss ihr Antrag aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG-Antragwegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503] Guten Tag, der Landtag von Sachsen-Anhalt ist…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-Antragwegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503]
Datum
11. August 2023 09:08
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Landtag von Sachsen-Anhalt ist eine Behörde, zu der der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gehört. Bei diesem _Dienst_ handelt es sich um eine Dienstleistung des Landtages. Der Landtag ist hier nicht als Verfassungsorgan tätig geworden. Es geht vorliegend um Informationsaufbereitung und Wissensgenerierung, die als solche Verwaltungsaufgabe ist (s. Urteil des BVerwG vom 25.06.2015, - 7 C 1.14 -, Rdn. 18). Von daher bitte ich um Übersendung der angefragten Unterlagen. Könnten Sie mir bitte weiterhin mitteilen, wo die Gutachten des GBD veröffentlich werden? Auf der Seite https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/gesetzgebungs-und-beratungsdienst finde ich keinen Hinweis dazu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282503/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag Sachsen-Anhalt
WG: [EXTERN] AW: IZG-Antragwegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503] Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: IZG-Antragwegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503]
Datum
11. August 2023 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre u.a. nachfrage kann ich folgendes mitteilen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat im Januar 2023 für den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus eine Synopse zum Zweiten Spielhallenrechtsänderungsgesetz (Drs. 8/1301) vorgelegt, in dem mit den Fraktionen CDU, SPD und FDP abgestimmten Empfehlungen enthalten sind. Die von Ihnen herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015, 7 C 2.14 behandelt demgegenüber ein Informationsfreiheitsverlangen auf Herausgabe einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die dieser für einen Abgeordneten erstellt hat. Insofern verweist Rn. 12 der Entscheidung darauf, dass es um die "mandatsbezogene Unterstützung der Abgeordneten durch Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste" geht. Der Ältestenrat des Landtages hat sich im April 2018 intensiv mit diesen Fragen befasst und im Sinne der BVerwG-Entscheidung entschieden, dass die Aufträge der Fraktionen und Abgeordneten zur Ausarbeitung schriftlicher Ausarbeitungen, sog. Gutachten - soweit diese nicht im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren erstellt werden - nach einem Monat nach Übersendung an den Auftraggeber - auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Die Gutachten des GBD sind im Internet abrufbar unter: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/dokumente/gutachten Vorliegend handelt es sich bei der von Ihnen begehrten Synopse jedoch nicht um eine Ausarbeitung im Sinne der BVerwG-Entscheidung, sondern um eine Synopse, die innerhalb der parlamentarischen Ausschussberatung für den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus erstellt wurde. Wie bereits in meiner ersten Antwort erläutert, handelt es sich bei Synopsen des GBD nicht um öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, sondern um eine IZG-freie parlamentarische Aufgabe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG-Antrag wegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503] Guten Tag, vielen Dank für den Hinweis auf d…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-Antrag wegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503]
Datum
11. August 2023 16:11
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den Hinweis auf die veröffentlichten Gutachten. Ich rege an, den Link auch auf der Seite des GBD anzugeben, damit die Gutachten leichter gefunden werden können. Wenn es sich rein um eine Synopse handelt, spricht doch überhaupt nichts gegen eine Übersendung dieser Informationen. Dann gibt es keinen Grund, sie geheim zu halten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Gesetzgebungstätigkeit wäre es sowieso wünschenswert, wenn es zu jedem Gesetzesentwurf auch eine Synopse gäbe. Sobald ein Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht wurde, hat er den Vorbereitungsstatus verlassen und ist öffentlich. Die Ausschusssitzungen sind öffentlich. Ebenso die Protokolle. Dann sollten auch Synopsen des GBD öffentlich sei, um eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Nach Ihrer Auskunft enthält die Synopse mit mehreren Fraktionen abgestimmte Änderungen. Dann handelt es sich um Informationsaufbereitung im Sinne des bereits genannten Urteils des BVerwG im Auftrag der Fraktionen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282503/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landtag Sachsen-Anhalt
WG: [EXTERN] AW: IZG-Antrag wegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503] Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: IZG-Antrag wegen Synopse des GBD zum Spielhallengesetz [#282503]
Datum
11. August 2023 16:32
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anregung zur Positionierung des Links werde ich zur Prüfung weiter geben. Darüber hinaus muss ich sie leider um Verständnis bitten, dass die Synopsen nach derzeitiger Rechtslage nicht herausgegeben werden. Das Urteil des BVerwG ist vorliegend nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen