Vorlage 1597/23 Freiligrathstraße

Anfrage an: Stadt Wuppertal

In der Vorlage 1597/23 https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=28444 sind einige Ermessengründe benannt wurden. Um diese besser nach voll ziehen zu können hätte ich gerne folgende Unterlagen.
1. Den Beschluss aus dem Jahre 1976 der BV Barmen.
2. Die Mess Protokolle, einschließlich der echten Durchgangsbreiten als auch Straßen Querschnitte.
3. Unterlagen wie der "Parkdruck" berechnet / nachgewiesen wurde.
4. Welche Regelwerke, Gesetze bei der Ermessen Ausübung angewandt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Vorlage 1597/23 Freiligrathstraße [#279225]
Datum
19. Mai 2023 07:19
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Vorlage 1597/23 https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=28444 sind einige Ermessengründe benannt wurden. Um diese besser nach voll ziehen zu können hätte ich gerne folgende Unterlagen. 1. Den Beschluss aus dem Jahre 1976 der BV Barmen. 2. Die Mess Protokolle, einschließlich der echten Durchgangsbreiten als auch Straßen Querschnitte. 3. Unterlagen wie der "Parkdruck" berechnet / nachgewiesen wurde. 4. Welche Regelwerke, Gesetze bei der Ermessen Ausübung angewandt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 279225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279225/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, mit Schreiben vom 19.05.2023 haben Sie Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Vorlage 1597/23 Freiligrathstraße [#279225]
Datum
22. Juni 2023 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, mit Schreiben vom 19.05.2023 haben Sie Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert. Sie beziehen sich auf die Vorlage 1597/23 Freiligrathstraße. Bei den von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft gemäß Nr. 1 der Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW, weshalb für den entstehenden Aufwand entsprechende Gebühren gemäß der Gebührenordnung zu erheben sind. Informationen und Unterlagen müssen von verschiedenen Abteilungen zusammengetragen werden, sowie eine Akten-Recherche in unserem Archiv durchgeführt werden. Des Weiteren müssen aufgrund des Datenschutzes einige Informationen (schützenswerte Daten Dritter) unkenntlich gemacht werden (geschwärzt) und die Kosten nach Ziffer 1.3 i.V. m. Ziffer 1.3.3 (VerwGebO IFG NRW) berechnet werden. Die Gebühren werden analog der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Wuppertal, Ziffer A 3 des Gebührentarifes berechnet und betragen gemäß Anlage 1: 20,00 € je angefangene halbe Stunde. Somit könnten sich bei den von Ihnen gestellten Anfragen ggf. folgende Kosten ergeben: Akten-Recherche 20,00 € bis ca. 40,00 Pläne, Mess-Protokolle 20,00 € bis ca. 40,00 € Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Ihnen die Höhe der Aufwandskosten erst dann genau beziffern kann, wenn von den zuständigen Mitarbeiter/innen Zeit- bzw. Aufwand für die Zusammenstellung der Daten bekannt ist. Über die genauen Kosten erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid, dessen Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzung selbstverständlich gerichtlich überprüft werden kann. Ich darf Sie bitten mir bis zum 30.06.2023 mitzuteilen, ob Sie die erwünschten Unterlagen erhalten möchten. Erst danach werden die Unterlagen bei den zuständigen Abteilungen angefordert und Ihnen mit dem Kostenbescheid zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, da die Angefragte Informationen Grundlage einer Ermessensausübung der Verwaltung ist. Sind die Informat…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: Vorlage 1597/23 Freiligrathstraße [#279225]
Datum
27. Juni 2023 08:29
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da die Angefragte Informationen Grundlage einer Ermessensausübung der Verwaltung ist. Sind die Informationen Notwendig um zu erkennen inwieweit die Verwaltung zu dieser gekommen sind. Eine Allgemein gehaltene "Diese Informationen kosten etwas, wir haben keine Ahnung wie viel" sind nicht im Sinne des IFG als auch der Transparenz der der Stadt Wuppertal. Es wird viel mehr mal wider der Eindruck erweckt das durch die Androhung von Gebühren selbst bei einfachen Anfragen der Gebührenkatalog des IFG angewandt wird um abzuschrecken. Dieses ist nicht mit dem Grundgedanke des IFG zu vereinbaren. Der Stadt Wuppertal liegt in einer sogenannten "Straßenakte" auch zur dieser Straße alle Notwendige Informationen vor. Es ist nicht davon auszugehen das hierzu dann viele "Abteilungen" angefragt werden müssen. Auch die Erwähnung von Drittbetroffene ist bei dieser Anfrage nicht nachvollziehbar. Der Aufwand um diese Anfrage zu beantworten dürfte von daher als einfache Antwort nach dem Gebührenkatalog zu Bewerten sein. Bitte teilen Sie mir mit welche Fragen aus Ihrer Sicht ein erhöhten Aufwand bedürfen. > 1. Den Beschluss aus dem Jahre 1976 der BV Barmen. > 2. Die Mess Protokolle, einschließlich der echten Durchgangsbreiten als auch Straßen Querschnitte. > 3. Unterlagen wie der "Parkdruck" berechnet / nachgewiesen wurde. > 4. Welche Regelwerke, Gesetze bei der Ermessen Ausübung angewandt wurde. Ich schätze das die Fragen wie folgt Beantwortet werden können: Frage 1. Sreenshot des Beschluss Aufwand 5 Minuten Frage 2. Es wurden keine tatsächlichen Durchgangsbreiten vor Ort gemessen sondern nur die Markierungen. Eine Berücksichtigung des individuellen falschen Parkverhalten wurde nicht ermittelt. Die Messung der Markierung kann von mir selber durchgeführt werden und ich verzichte auf die Meßprotokolle Frage 3: Es wurde nicht untersucht sondern nur Angenommen. Frage 4: Keine aktuellen Regelwerke wurden angewandt. Somit dürfte für mich jeder € Gebühr zu hoch sein für Informationen die zur einer falschen Ermessensausübung geführt haben. meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorlage 1597/23 Freiligrathstraße“ vom 19.05.2023 (#279225) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Stadt Wuppertal
Automatisierte Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist eingegangen. Aufgrund des erhöhten eingehen…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Automatisierte Antwort
Datum
27. Juni 2023 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist eingegangen. Aufgrund des erhöhten eingehenden Antragsaufkommens dauert es bis zur Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit. Die Mitarbeiter/innen des Teams „Verkehrslenkung“ versichern Ihnen, dass Ihre Zuschrift gelesen und eine erste fachliche Bewertung vorgenommen wird. Aufgrund der vielen Anfragen werden die Anliegen nach der Gefahrensituation priorisiert. Wir bitten um Verständnis, das vorerst nur die dringendsten und in der Gefahrenlage hoch eingeschätzten Anliegen bearbeitet werden können. Sobald es möglich ist Ihre Anfrage abschließend zu beurteilen, erhalten Sie selbstverständlich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wuppertal
Auskunft nach dem IFG, Freiligrathstraße 10-18 Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Sehr ge…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Auskunft nach dem IFG, Freiligrathstraße 10-18
Datum
12. Juli 2023 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Sehr geehrter Herr Schmidt, anbei sende ich Ihnen die geforderten Auskünfte und Unterlagen mit Fotos die vor Ort gemacht wurden. Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt: Die Restgehwegbreite neben den Parkmarkierungen, Freiligrathstraße 10-18 ist nur an einer Stelle unter 1 m, nämlich dort, wo der Lichtmast steht (0,85 m). Dort ergibt sich, im Hinblick auf die aktuelle Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) (Gehwegbreite mind. 1,30 m an kurzen Engstellen mind. 1,00 m) eine Engstelle. Da eine Verlagerung der Parkflächen auf die Fahrbahn hier nicht in Frage kommt (2 Spuren á 3,05 m) und auch der Abbau des Lichtmastes nicht zielführend ist, wurde aufgrund des dort verhältnismäßig geringen Fußgängeraufkommens und der wenigen Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung, einer der dort vorhandenen 7 Parkplätze demarkiert, wie aus dem beigefügten Plan erkennbar ist. Ein regelmäßiges, massives Überparken der Markierungen konnte bei den Ortsterminen nicht festgestellt werden, es wurde wenn, nur unwesentlich über die Markierung hinaus geparkt. Da es sich bei dem betrachteten Bereich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, der im Wege des Allgemeingebrauches jedermann zugänglich ist, bestehen auch Parkinteressen nicht nur bei den unmittelbaren Anwohnern im Bereich der Freiligrathstraße 10-18, sondern beispielsweise auch durch Besucher, Lieferanten, Anwohner der benachbarten Bereiche etc.. Der Parkdruck wurde nicht rechnerisch ermittelt oder gemessen, sondern beruht auf den alltäglichen Erfahrungen und Beobachtungen der Situation des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs vor Ort. Der Gebührenbescheid wird mit separater Post übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
AW: Auskunft nach dem IFG, Freiligrathstraße 10-18 [#279225] Guten Tag, vielen Dank für die Übermittlung der Info…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG, Freiligrathstraße 10-18 [#279225]
Datum
13. Juli 2023 00:07
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Übermittlung der Informationen. Spannend hierbei dürfte die Tatsache sein das der Beschluss aus der BV Oberbarmen war. Ich wäre schon erstaunt das eine den Bezirk Heckinghausen zugehörige Straße durch die BV Oberbarmen zugeordnet werden konnte. Fahrzeuge sind im übrigen seit dem auch noch breiter Geworden. Eindrucksvoll sind hierzu die Bilder auf den ein Notwendiger Gehweg durch zu breite Fahrzeuge noch nicht mal auf einer breite von 1 Meter Nutzbar ist. Die Anfrage ist aus meiner Sicht ausreichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund. Ulrich Schmidt Anfragenr: 279225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279225/

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Stadt Wuppertal
Automatisierte Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist eingegangen. Aufgrund des erhöhten eingehen…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Automatisierte Antwort
Datum
13. Juli 2023 00:08
Status
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist eingegangen. Aufgrund des erhöhten eingehenden Antragsaufkommens dauert es bis zur Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit. Die Mitarbeiter/innen des Teams „Verkehrslenkung“ versichern Ihnen, dass Ihre Zuschrift gelesen und eine erste fachliche Bewertung vorgenommen wird. Aufgrund der vielen Anfragen werden die Anliegen nach der Gefahrensituation priorisiert. Wir bitten um Verständnis, das vorerst nur die dringendsten und in der Gefahrenlage hoch eingeschätzten Anliegen bearbeitet werden können. Sobald es möglich ist Ihre Anfrage abschließend zu beurteilen, erhalten Sie selbstverständlich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen