Vorlage 599 aus 23 Industriestraße

Anfrage an: Stadt Wuppertal

in der Vorlage 599/23 https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=30315 wurde ein Antrag nach GO NRW durch eine Bürger*in abgelehnt. Leider ist der Vorlage kein Pflichtgemäßes Ermessen zu erkennen. Hierzu hätte ich gerne alle Unterlagen die bei der Prüfung eines solches ableiten lassen. Nach der StVO, StVO Verwaltungsvorschriften als auch ERA und andere Verordnungen, Regeln Stand der Technik sind zum einen Benutzungspflichtige Radwege insbesondere wenn diese Linkseitig geführt werden besonders intensiv auch im Rahmen von Verkehrsschauen zu prüfen. Es reicht also nicht aus festzustellen das eine Infrastruktur in einem schlechten Zustand bisher noch zu keinem Unfall Schwerpunkt geführt hat. Insbesondere die Detailplanung für die notwendigen Querungsstellen sind von Bedeutung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Vorlage 599 aus 23 Industriestraße [#287117]
Datum
27. August 2023 14:41
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Vorlage 599/23 https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=30315 wurde ein Antrag nach GO NRW durch eine Bürger*in abgelehnt. Leider ist der Vorlage kein Pflichtgemäßes Ermessen zu erkennen. Hierzu hätte ich gerne alle Unterlagen die bei der Prüfung eines solches ableiten lassen. Nach der StVO, StVO Verwaltungsvorschriften als auch ERA und andere Verordnungen, Regeln Stand der Technik sind zum einen Benutzungspflichtige Radwege insbesondere wenn diese Linkseitig geführt werden besonders intensiv auch im Rahmen von Verkehrsschauen zu prüfen. Es reicht also nicht aus festzustellen das eine Infrastruktur in einem schlechten Zustand bisher noch zu keinem Unfall Schwerpunkt geführt hat. Insbesondere die Detailplanung für die notwendigen Querungsstellen sind von Bedeutung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 287117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287117/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorlage 599 aus 23 Industriestraße“ vom 27.08.2023 (#287117) wurde…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Vorlage 599 aus 23 Industriestraße [#287117]
Datum
14. Oktober 2023 07:59
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorlage 599 aus 23 Industriestraße“ vom 27.08.2023 (#287117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Anfrage wird in Kürze beantworten. Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzöge…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Vorlage 599 aus 23 Industriestraße [#287117]
Datum
19. Oktober 2023 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Anfrage wird in Kürze beantworten. Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, mit der Mail vom 27.08.2023 haben Sie Unterlagen bzgl. der Ermessensentscheidung zur …
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Vorlage 599 aus 23 Industriestraße [#287117]
Datum
6. November 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, mit der Mail vom 27.08.2023 haben Sie Unterlagen bzgl. der Ermessensentscheidung zur o. g. Thematik nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefordert. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Gesetzgeber im Informationsfreiheitsgesetz, hier in der Anlage 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein Westfalen (VerwGebO IFG NRW), die Gebühren normiert und festgelegt hat, dass hier lediglich einfache Auskünfte gebührenfrei zu erteilen sind. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Für die Übermittlung von Informationen mit einem umfangreichen Verwaltungsaufwand, wird ein Gebührenrahmen von 10,00 Euro bis 500,00 Euro vorgegeben (§ 1 Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW in Verbindung mit Nummer 1.3.2 des Gebührentarifs i.V.m. B 13 a der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal). Der durch Ihren Antrag ausgelöste Verwaltungsaufwand entspricht nicht einem einfachen gebührenfreien Fall i.S.d. Nummer 1.3.1 Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW. Nach dem Wortlaut der Nummer 1.3.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW ist der entstandene Verwaltungsaufwand der Maßstab für die Gebührenfestsetzung. Für die Bearbeitung Ihres Antrages werden voraussichtlich weniger als 30 Minuten benötigt. Die Gebühr darf ihrer Höhe nach objektiv nicht geeignet sein, potentiell antragstellende Personen von der Geltendmachung eines Anspruchs auf Informationszugang abzuhalten. Gleichwohl soll der Verwaltung der durch die Gewährung des Informationszugangs entstandene Verwaltungsaufwand jedenfalls teilweise abgegolten werden. Zu beachten ist weiterhin, dass die Gebühr und die Informationsgewährung nicht in einem groben Missverständnis stehen. Unter Ausübung des mir zustehenden Ermessens bei der Festsetzung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens sowie der Berücksichtigung der Bedeutung, des wirtschaftlichen Wertes oder des sonstigen Nutzens der Information für die antragstellende Person wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro festgesetzt. Ich darf Sie bitten mir bis zum 20.11.2023 mitzuteilen, ob Sie die gewünschten Unterlagen erhalten möchten. Erst danach werden die zuständigen Mitarbeitern/innen der zuständigen Abteilungen die Unterlagen zusammenstellen und Ihnen mit dem Kostenbescheid übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, der Gesetzgeber sieht vieles vor, zum Beispiel das die Anfrage innerhalb eines Monats zu erfolgen hat. …
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: Vorlage 599 aus 23 Industriestraße [#287117]
Datum
6. November 2023 09:11
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Gesetzgeber sieht vieles vor, zum Beispiel das die Anfrage innerhalb eines Monats zu erfolgen hat. Ebenfalls das die Gebühren nicht zur Abschreckung dienen sollen. Die Gebühren von 20 € sind jetzt nicht gerade hoch. Deswegen ist davon ist auszugehen, das der Verwaltungsaufwand immer noch sehr gering ist und es sich somit um eine Einfache Antwort handeln dürfte. Dieses wird für mich allerdings auch erst erkennbar werden wenn mir die Informationen zur Verfügung gestellt werden. Da die Straßenverkehrsbehörde in diesem Fall auch keine neuen Unterlagen erstellen muss und die Vorhandenen Informationen vermutlich auch nicht aufwendig geschwärzt werden müssen dürfte der Aufwand gering sein, wenn ein Pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt wurde und dieses in der Akte festgehalten wurde. Auch aus Sicht der Wirtschaftlichkeit bin ich erstaunt. Auch wenn es sich um ein Textvorlage handelt dürfte die Hinweise zur Gebühr auch im Zusammenhang mit dem erstellen einer Gebühren Rechnung den zeitlichen Rahmen überschreiten, die für eine Beantwortung von Nöten wäre. Insgesamt wäre diese Anfrage auch Vermeidbar gewesen wenn die Ermessen Gründe in der Erstellten Vorlage genannt wurden wären. Da ich mir aus Geld nicht so viel mache willige ich dennoch der Gebühr von 20 € ein. Ich gehe davon aus das die gewünschten Informationen jetzt unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 287117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287117/
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, anbei sende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen sowie den Gebührenbescheid. Mit fre…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Vorlage 599 aus 23 Industriestraße [#287117]
Datum
13. November 2023 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
gebhrenbescheid.pdf
583,6 KB
Sehr geehrter Herr Schmidt, anbei sende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen sowie den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für diese Informationen. Leider ist auch im Zusammenhang mit der Vorlage 599/23 kein Pflich…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: Vorlage 599 aus 23 Industriestraße [#287117]
Datum
13. November 2023 23:29
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für diese Informationen. Leider ist auch im Zusammenhang mit der Vorlage 599/23 kein Pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt wurden. Die StVO und StVO Verwaltungsvorschriften als auch die ERA dürften der Verwaltung vorliegen. Mindestbreiten inklusive Sicherheitsstreifen sind vor Ort nicht vorhanden. Querungsmöglichkeiten sind nicht geschaffen wurden.... selbst Hinweise auf Querende Radverkehr wurden unterlassen. Prüfung von anlegen eines Radfahrtsreifen / Schutzstreifen wurde gar nicht geprüft. Das nächste mal bitte auch den Datenschutz beachten. Die Anfrage ist allerdings abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 287117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287117/