Vorlage "Gewehr G36 - Genese"

Die Vorlage mit dem Titel "Gewehr G36 - Genese", wie berichtet in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-geheimdienst-mad-sollte-journalisten-ausspaehen-a-1032454.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2015
  • Frist
    12. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorlage mit …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vorlage "Gewehr G36 - Genese" [#9738]
Datum
11. Mai 2015 10:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
GZ 39-22-17 Sehr geehrte auf Ihren IFG-Antrag vom 11. Mai 2015 mit der Bitte um Übersendung der „Vorlage Gewehr G…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
GZ 39-22-17
Datum
3. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
189,9 KB
Sehr geehrte auf Ihren IFG-Antrag vom 11. Mai 2015 mit der Bitte um Übersendung der „Vorlage Gewehr G36 - Genese“ ergeht nachfolgender Bescheid: I. Ihr Antrag auf Übersendung des Berichtes wird gemäß § 9 Absatz 3 IFG abgelehnt, da Sie bereits über die begehrten Information verfügen. II. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: Mit E-Mail vom 11. Mai 2015 beten Sie über die Internetplattform fragdenstaat.de im Rahmen des IFG um Übersendung der „Vorlage Gewehr 636 — Genese“ unter Bezugnahme auf einen Presseartikel des Magazins Der Spiegel vom 6. Mai 2015. Am 12. Mai 2015 veröffentlichten Sie auf netzpolitik.org einen Artikel mit dem Titel „Militärischer Abschirmdienst: Wir veröffentlichen, wie der Militärgeheimdienst gegen Journalisten vorgehen sollte“. Die Informationsvorlage „Gewehr G 36 — Genese“ wird hier zitiert und steht dabei als Anlage zum Artikel und zum Download der Öffentlichkeit zur Verfügung. Gemäß § 9 Absatz 3 IFG kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Information verfügt. Dieser Bescheid ergeht nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Verteidigung, Referat R I 1, Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen