Vorlagefragen von Gerichten des Bundeslandes Baden Württemberg an den EU GH (CJ-EU) Luxemburg nach Artikel 267 AEUV

Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen in mindestens 2 Fällen Vorlagefragen nach Artikel 267 an den EU-GH Luxemburg gesendet hat z.B: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=22BFA76327115470A0F16E03F7149302?text=&docid=49007&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5865172
stellt sich die Frage wie das generell in Baden Württemberg ist. Es besteht leider die Vermutung dass dies von den Nationalen Gerichten sehr häufig verweigert wird.

Fragen:
Bitte benennen sie rückblickend ab 1999 und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten in Baden Württemberg

1. Alle Gerichtsverfahren nach Jahren mit Benennung der Gerichte wo eine solche Vorlage beim EU-GH beantragt wurde. Anzahlmässig und aufgeschlüsselt nach den Gerichtsbereich z.B. Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Asylrecht pro Jahr und Gericht wo ein solcher Verweis beantragt wurde.
1.1. Abweisung des Antrages mit Aufschlüsselung wie unter Punkt 1 benannt
1.2. Verweis an den EU GH mit Aufschlüsselung wie unter Punkt 1 benannt jedoch ergänzend mit dem Link zu Curia wo diese Fälle veröffentlicht wurden.

Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Ergebnis der Anfrage

Es steht der Vorwurf im Raum dass die nationalen Gerichte nahezu keine Vorlagefragen an den EU-GH nach Art 267 TFEU versenden.

Die Bürger können nicht direkt zum EU-GH.
Es gab die letzten Jahre mindestens 3 Petitionen beim EU Parlament um das zu ermöglichen.

Recherchemöglichkeiten bestehen (wegen des Finanzgerichtes Stuttgart auf der Webseite des Bundesfinanhofes sofern es zur Revision kam).
https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhae…
Und auch beim EU GH
https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf…

Leider ist es sehr bedenklich dass es keinerlei Daten und Auswertungen gibt was denn alles abgewiesen (d.h. wo eine Vorlagefrage an den EU vom Nationalen Gericht in Baden Württemberg) verweigert wurde.
Fragen wären:
- zugelassen, abgewiesen
- Gerichtsart der Gerichte in Baden Württemberg

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem das Verwaltungsgericht Sig…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorlagefragen von Gerichten des Bundeslandes Baden Württemberg an den EU GH (CJ-EU) Luxemburg nach Artikel 267 AEUV [#285089]
Datum
31. Juli 2023 08:30
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen in mindestens 2 Fällen Vorlagefragen nach Artikel 267 an den EU-GH Luxemburg gesendet hat z.B: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=22BFA76327115470A0F16E03F7149302?text=&docid=49007&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5865172 stellt sich die Frage wie das generell in Baden Württemberg ist. Es besteht leider die Vermutung dass dies von den Nationalen Gerichten sehr häufig verweigert wird. Fragen: Bitte benennen sie rückblickend ab 1999 und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gerichten in Baden Württemberg 1. Alle Gerichtsverfahren nach Jahren mit Benennung der Gerichte wo eine solche Vorlage beim EU-GH beantragt wurde. Anzahlmässig und aufgeschlüsselt nach den Gerichtsbereich z.B. Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Asylrecht pro Jahr und Gericht wo ein solcher Verweis beantragt wurde. 1.1. Abweisung des Antrages mit Aufschlüsselung wie unter Punkt 1 benannt 1.2. Verweis an den EU GH mit Aufschlüsselung wie unter Punkt 1 benannt jedoch ergänzend mit dem Link zu Curia wo diese Fälle veröffentlicht wurden. Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285089/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 31. Juli 2023 (Anfragennummer: 285089) / AZ: JUMRIX-JUM-1540-2/11/2 Sehr << Antragsteller:i…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 31. Juli 2023 (Anfragennummer: 285089) / AZ: JUMRIX-JUM-1540-2/11/2
Datum
15. August 2023 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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32,8 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen beiliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 31. Juli 2023 (Anfragennummer: 285089) / AZ: JUMRIX-JUM-1540-2/11/2 [#285089] Guten Tag, ein…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 31. Juli 2023 (Anfragennummer: 285089) / AZ: JUMRIX-JUM-1540-2/11/2 [#285089]
Datum
18. August 2023 10:32
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eine aktuelle Erkenntnis: "Bessere Überwachung der Vorlagepflicht gefordert Das Plenum des EU-Parlaments hat am 14. Juni 2018 eine Entschließung[2] angenommen als Antwort auf den Bericht der EU-Kommission zur Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2016.[3] Es wird darin unter anderem auf die Wichtigkeit von Vorabentscheidungsersuchen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts hingewiesen (Rz. 38) und die EU-Kommission aufgefordert, wirksamer zu überwachen, ob die nationalen Gerichte ihrer in Art. 267 AEUV geregelten Vorlagepflicht nachkommen. Der Deutsche Anwaltsverein fordert in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Nichtvorlageregisters, in das alle aufgrund der Acte-Clair-Doktrin verweigerten Vorlagen eingetragen werden müssen." https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabentscheidungsverfahren "Bessere Überwachung der Einhaltung der Vorlagepflicht gefordert – EP Das Plenum des EU-Parlaments hat am 14. Juni 2018 eine Entschließung als Antwort auf den Bericht der EU-Kommission zur Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2016 angenommen. Hierin wird der Jahresbericht der EU-Kommission begrüßt, es werden jedoch auch Verbesserungsvorschläge unterbreitet und Bedenken geäußert. Darunter sind auch zwei Aspekte, die seit langem im Fokus des DAV stehen. Dies betrifft zum einen die Wichtigkeit von Vorabentscheidungsersuchen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts. Die EU-Kommission wird daher aufgefordert, wirksamer zu überwachen, ob die nationalen Gerichte ihrer in Art. 267 AEUV geregelten Vorlagepflicht nachkommen. Aus Sicht des DAV sollte dies darin bestehen, dass die EU-Mitgliedstaaten ein Nichtvorlageregister schaffen müssen, in das alle aufgrund der Acte-Clair-Doktrin verweigerten Vorlagen eingetragen werden. Zum anderen spricht das EU-Parlament die Besorgnis aus, dass die oft nicht übereinstimmenden Übersetzungen von Richtlinien zu unterschiedlichen Auslegungen bei der Umsetzung führen könnten und dies erst durch den EuGH aufgedeckt werde. Zusätzlich fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, bei der Einstellung von Vertragsverletzungsverfahren aus politischen Gründen (s. EiÜ 41/16 zur Mitteilung 2017/C 18/02) die solchen Beschlüssen zugrundeliegenden Überlegungen in künftigen Berichten über die Kontrolle zur Anwendung des EU-Rechts zu erläutern." https://anwaltverein.de/de/maildrum/onlineversion/915d2591-709f-11e8-8ca9-3085a9ee268b Anhand dieser Erkenntnis ist es sehr fraglich ob die Gerichte in Fällen wo das beantragt ist die Berufung/Widerspruch verweigern. Wie erst geschehen am Finanzgericht Stuttgart durch die Richter: Bernd Bischoff, Dr.Thorten Finke, Karoline Gaa vom 28.6.23 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285089/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>