Vorlagen der Verwaltung Nr. 20182718 und 20200569, Radweg - Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Anfrage an: Stadt Bochum

In den im Betreff aufgeführten Vorlagen der Verwaltung wird auf eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung verwiesen.
Diese Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll mit zugesandt, veröffentlicht oder zur Einsichtahme zur Verfügung gestellt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
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H.-Joachim Kröger
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Bochum Details
Von
H.-Joachim Kröger
Betreff
Vorlagen der Verwaltung Nr. 20182718 und 20200569, Radweg - Entwurfs- und Genehmigungsplanung [#186120]
Datum
6. Mai 2020 18:38
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den im Betreff aufgeführten Vorlagen der Verwaltung wird auf eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung verwiesen. Diese Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll mit zugesandt, veröffentlicht oder zur Einsichtahme zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen H.-Joachim Kröger Anfragenr: 186120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186120 Postanschrift H.-Joachim Kröger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen H.-Joachim Kröger
Stadt Bochum
Sehr geehrter Herr Kröger, mit Email vom 06.05.2020 haben Sie Anträge nach IFG NRW, UIG NRW und VIG gestellt. Gle…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Vorlagen der Verwaltung Nr. 20182718 und 20200569, Radweg - Entwurfs- und Genehmigungsplanung [#186120]
Datum
3. Juni 2020 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kröger, mit Email vom 06.05.2020 haben Sie Anträge nach IFG NRW, UIG NRW und VIG gestellt. Gleichzeitig führen Sie intensiven Schriftverkehr mit den Kolleginnen und Kollegen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) auf diesem Weg wurden Ihnen bereits alle hier nachgefragten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Daher lehne ich Ihre Auskunftsersuchen ab. Zur Begründung: Das VIG als Antragsgrundlage: Das Verbraucherinformationsgesetz sichert Verbraucherinnen und Verbrauchern Zugang zu Informationen über Erzeugnisse i.S.d. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie über Verbraucherprodukte , die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (§1 VIG). Die von Ihnen angefragten Planunterlagen fallen eindeutig nicht in einer dieser Kategorien, so dass ein Antrag nach VIG nicht zulässig ist. Antrag nach §2 UIG NRW: Das Umweltinformationsgesetz NRW berechtigt Sie, freien Zugang zu Umweltinformationen zu beantragen. Hier ist schon fraglich, ob die von Ihnen angefragten Planunterlagen zu den Umweltinformationen i.S.d. Gesetzes zählen. Unabhängig von dieser Frage, sind die Unterlagen aber unter https://www.bochum.de/Tiefbauamt/Emscher-Park-Radweg öffentlich einsehbar, was Ihnen bereits von einem Kollegen der UNB mitgeteilt wurde. Dem entsprechend verweise ich nach §3 Abs. 2 UIG auf diesen Informationszugang. Antrag nach §5 IFG NRW: Sie sind berechtigt nach §5 IFG NRW Zugang zu Informationen Grundsätzlich wäre diese Antragsgrundlage geeignet, Einsicht in Planunterlagen zu erwirken. Doch auch hier verweise ich auf den Schriftverkehr mit der UNB, in dem Ihnen der Umfang der vorliegenden Planunterlagen hinreichend erläutert wurde. Dem entsprechend verweise ich auf diesen Schriftverkehr sowie das oben wiederholte Link und lehne Ihren Antrag gem. §5 Abs. 4 IFG NRW ab. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bochum
Sehr geehrter Herr Kröger, mit Email vom 06.05.2020 haben Sie Anträge nach IFG NRW, UIG NRW und VIG gestellt. Glei…
Von
Stadt Bochum
Via
Briefpost
Betreff
Vorlagen der Verwaltung Nr. 20182718 und 20200569, Radweg - Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Datum
3. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kröger, mit Email vom 06.05.2020 haben Sie Anträge nach IFG NRW, UIG NRW und VIG gestellt. Gleichzeitig führen Sie intensiven Schriftverkehr mit den Kolleginnen und Kollegen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) auf diesem Weg wurden Ihnen bereits alle hier nachgefragten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Daher lehne ich Ihre Auskunftsersuchen ab. Zur Begründung: Das VIG als Antragsgrundlage: Das Verbraucherinformationsgesetz sichert Verbraucherinnen und Verbrauchern Zugang zu Informationen über Erzeugnisse i.S.d. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie über Verbraucherprodukte , die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (§1 VIG). Die von Ihnen angefragten Planunterlagen fallen eindeutig nicht in einer dieser Kategorien, so dass ein Antrag nach VIG nicht zulässig ist. Antrag nach §2 UIG NRW: Das Umweltinformationsgesetz NRW berechtigt Sie, freien Zugang zu Umweltinformationen zu beantragen. Hier ist schon fraglich, ob die von Ihnen angefragten Planunterlagen zu den Umweltinformationen i.S.d. Gesetzes zählen. Unabhängig von dieser Frage, sind die Unterlagen aber unter https://www.bochum.de/Tiefbauamt/Emsche… öffentlich einsehbar, was Ihnen bereits von einem Kollegen der UNB mitgeteilt wurde. Dem entsprechend verweise ich nach §3 Abs. 2 UIG auf diesen Informationszugang. Antrag nach §5 IFG NRW: Sie sind berechtigt nach §5 IFG NRW Zugang zu Informationen Grundsätzlich wäre diese Antragsgrundlage geeignet, Einsicht in Planunterlagen zu erwirken. Doch auch hier verweise ich auf den Schriftverkehr mit der UNB, in dem Ihnen der Umfang der vorliegenden Planunterlagen hinreichend erläutert wurde. Dem entsprechend verweise ich auf diesen Schriftverkehr sowie das oben wiederholte Link und lehne Ihren Antrag gem. §5 Abs. 4 IFG NRW ab. Mit freundlichen Grüßen