Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25 an Universitäten

Die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25 an Universitäten in Nordrhein-Westfalen
(Sollten diese Daten noch nicht offiziell festgelegt worden sein, bitte ich um einen Termin, wann hiermit jeweils zu rechnen ist sowie um die aktuell geplanten vorläufigen Daten.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Marcel Klinger
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Klinger
Betreff
Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25 an Universitäten [#273287]
Datum
16. März 2023 20:20
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25 an Universitäten in Nordrhein-Westfalen (Sollten diese Daten noch nicht offiziell festgelegt worden sein, bitte ich um einen Termin, wann hiermit jeweils zu rechnen ist sowie um die aktuell geplanten vorläufigen Daten.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Klinger Anfragenr: 273287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273287/ Postanschrift Marcel Klinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Klinger

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Klinger, die Vorlesungszeiten ab dem Sommersemester 2024 befinden sich in der Vorbereitung. Ic…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25 an Universitäten [#273287]
Datum
20. März 2023 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Klinger, die Vorlesungszeiten ab dem Sommersemester 2024 befinden sich in der Vorbereitung. Ich rechne mit einem Versand an die Hochschulen und einer Veröffentlichung auf der Internetseite des MKW noch diese Woche. Der bisherige Entwurf der Vorlesungszeiten an den Universitäten dient jedoch unmittelbar der Entscheidungsfindung. Daher lehne ich die Übermittlung des Entwurfs nach § 7 Abs. 1 IFG NRW ab. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, dürfen Sie auch diese Informationen nachverlangen, § 7 Abs. 3 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen