Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna im Falle einer russischen Invasion.

Bitte teilen Sie mir mit, ob es einen Verteidigungsplan für 09212 Limbach-Oberfrohna gibt, im Falle einer russischen Invasion.
Der russische General Kadyrow hat den Anspruch erhoben, dass Ostdeutschland Teil des russischen Staatsgebietes ist. Ich hoffe, der deutsche Staat hat Pläne zur Verteidigung dieses Staatsgebietes und besonders meiner Heimatstadt. Mir reicht aus, dass Sie mir mitteilen, ob ein solcher Plan vorliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2023
  • Frist
    21. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Christoph Lohmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, ob es einen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Christoph Lohmann
Betreff
Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna im Falle einer russischen Invasion. [#270645]
Datum
17. Februar 2023 18:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob es einen Verteidigungsplan für 09212 Limbach-Oberfrohna gibt, im Falle einer russischen Invasion. Der russische General Kadyrow hat den Anspruch erhoben, dass Ostdeutschland Teil des russischen Staatsgebietes ist. Ich hoffe, der deutsche Staat hat Pläne zur Verteidigung dieses Staatsgebietes und besonders meiner Heimatstadt. Mir reicht aus, dass Sie mir mitteilen, ob ein solcher Plan vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Lohmann Anfragenr: 270645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270645/ Postanschrift Christoph Lohmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Lohmann
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V405 Betreff: In…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna im Falle einer russischen Invasion. [#270645]; hier: Eingangsbestätigung
Datum
21. Februar 2023 10:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V405 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Februar 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Lohmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 17. Februar 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V405 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lohmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna i…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Christoph Lohmann
Betreff
AW: Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna im Falle einer russischen Invasion. [#270645]; hier: Eingangsbestätigung [#270645]
Datum
22. März 2023 18:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna im Falle einer russischen Invasion.“ vom 17.02.2023 (#270645) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Lohmann
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V405 Bet…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna im Falle einer russischen Invasion. [#270645]; hier: Eingangsbestätigung [#270645]
Datum
30. März 2023 10:16
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V405 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Februar 2023 Sehr geehrter Herr Lohmann, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 17. Februar 2023 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Urlaubsabwesenheiten für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V405 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vorliegen eines Verteidigungsplanes für 09212 Limbach-Oberfrohna im Falle einer russischen Invasion. [#270645]
Datum
1. August 2023 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V405 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17. Februar 2023 Sehr geehrter Herr Lohmann, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 17. Februar 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung mit unseren alliierten Partnern sichergestellt wird. Detailinformationen und die zu Grunde liegenden Dokumente unterliegen der Geheimhaltung und können daher nicht herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen