Vorliegen von Informationen zur Geschweindigkeitsmesseinrichtung

- Tag der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow
- Grund des Aufstellens der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow
- Tag des Abbaus der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow
- Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow aus den Jahren 2020-2023

Gemeint ist die Geschwindigkeitsmessanlage auf der Trappenfelder Straße zwischen Trappenfelde und Mehrow. Eine Anfrage beim Landkreis Barnim hatte lediglich den Ausgang, dass in Mehrow keine Geschwindigkeitsmessanlage betrieben wurde

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Zentraldienst der Polizei Details
Von
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Betreff
Vorliegen von Informationen zur Geschweindigkeitsmesseinrichtung [#294232]
Datum
5. Dezember 2023 13:30
An
Zentraldienst der Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Tag der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow - Grund des Aufstellens der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow - Tag des Abbaus der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow - Daten der Geschwindigkeitsmessanlage in Mehrow aus den Jahren 2020-2023 Gemeint ist die Geschwindigkeitsmessanlage auf der Trappenfelder Straße zwischen Trappenfelde und Mehrow. Eine Anfrage beim Landkreis Barnim hatte lediglich den Ausgang, dass in Mehrow keine Geschwindigkeitsmessanlage betrieben wurde
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294232/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zentraldienst der Polizei
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Von
Zentraldienst der Polizei
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Dezember 2023 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen

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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#294232] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Vorlieg…
An Zentraldienst der Polizei Details
Von
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Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#294232]
Datum
5. Dezember 2023 14:19
An
Zentraldienst der Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Vorliegen von Informationen zur Geschweindigkeitsmesseinrichtung“ (05.12.2023, #294232) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>