Vorliegende Beweise für Israelische Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der UNRWA

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Vermerke, Berichte, Leitungsvorlagen und vergleichbare Dokumente mit Beweisen für die aktuellen Anschuldigungen, die von Israel gegen die UNRWA erhoben werden und die der Ministerin im Zeitraum vom 24.01. bis 28.01.2024 vorgelegt wurden.

Hintergrund:
Die Israelische Regierung beschuldigt mehrere Mitarbeitende der UNRWA in Gaza, am Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein oder diesen unterstützt zu haben. Entsprechende Informationen kamen unmittelbar nach einer Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs zum Völkermord-Vorwurf gegen Israel am 26.01.2024 an die Öffentlichkeit. Kurz darauf teilten das AA und das BMZ mit, dass Deutschland die finanzielle Unterstützung für die humanitäre Hilfe der UNRWA bis auf Weiteres einstelle, vgl. z.B. https://www.tagesschau.de/ausland/asien/stopp-finanzierung-unrwa-100.html.

Der Antrag hat das Ziel, die der Ministerin vorliegende Beweislage zum Entscheidungszeitpunkt über die Einstellung der finanziellen Unterstützung in Erfahrung zu bringen, insbesondere ob stichhaltige, konkrete Beweise für die erhobenen Anschuldigungen vorlagen.

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten amtlichen Informationen liegen im Auswärtigen Amt nicht vor. Der Ministerin wurden vor Entscheidung über die Einstellung der UNRWA-Finanzierung keine Dokumente mit Beweisen für die aktuellen Anschuldigungen vorgelegt, die von Israel gegen die UNRWA erhoben werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vermerke, Berichte, Leitungsvorlagen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorliegende Beweise für Israelische Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der UNRWA [#299091]
Datum
2. Februar 2024 22:11
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke, Berichte, Leitungsvorlagen und vergleichbare Dokumente mit Beweisen für die aktuellen Anschuldigungen, die von Israel gegen die UNRWA erhoben werden und die der Ministerin im Zeitraum vom 24.01. bis 28.01.2024 vorgelegt wurden. Hintergrund: Die Israelische Regierung beschuldigt mehrere Mitarbeitende der UNRWA in Gaza, am Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein oder diesen unterstützt zu haben. Entsprechende Informationen kamen unmittelbar nach einer Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs zum Völkermord-Vorwurf gegen Israel am 26.01.2024 an die Öffentlichkeit. Kurz darauf teilten das AA und das BMZ mit, dass Deutschland die finanzielle Unterstützung für die humanitäre Hilfe der UNRWA bis auf Weiteres einstelle, vgl. z.B. https://www.tagesschau.de/ausland/asien/stopp-finanzierung-unrwa-100.html. Der Antrag hat das Ziel, die der Ministerin vorliegende Beweislage zum Entscheidungszeitpunkt über die Einstellung der finanziellen Unterstützung in Erfahrung zu bringen, insbesondere ob stichhaltige, konkrete Beweise für die erhobenen Anschuldigungen vorlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299091/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.02.2024 (Vorliegende Beweise für Israelische Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der UNRWA ); Vg. 51-2024
Datum
5. Februar 2024 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Anfragen nach dem IFG. Hier: Vorliegende Beweise für israelische Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der UNRWA Die a…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem IFG. Hier: Vorliegende Beweise für israelische Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der UNRWA
Datum
26. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
303,7 KB
Die angefragten Informationen liegen im Auswärtigen Amt nicht vor.