Vormundschaft durchs Jugendamt
Eine Aufstellung darüber, wieviele Personen für die Jugendämter als Vormund tätig sind, wieviele Mündel diese betreuen und wie der Personalschlüssel ist/sein soll.
Ergebnis der Anfrage
Der LVR hat KEINE Informationen darüber, wieviele Vormünder*innen er beschäftigt, noch wieviele Mündel diese betreuen.
Er verweist auf die rechtlichen Bestimmungen zum Personalschlüssel:
„Hinsichtlich des Personalschlüssels bestimmt der § 55 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII, dass ein in Vollzeit tätiger Vormund, der ausschließlich mit der Führung von Vormundschaften/Pflegschaften betraut ist, höchstens 50 Mündel betreuen darf. Hierbei handelt es sich um eine absolute Höchstgrenze.“
Ob diese Grenze eingehalten wird, oder überhaupt eingehalten werden kann, wird nicht beantwortet.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. Februar 2022
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2. April 2022
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