VORN BIOENERGY Jahresbericht

VORN BIOENERGY Jahresbericht für das am 31/12/2022 endende Jahr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
james bremner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: VORN BIOENERGY Jahresbericht für d…
An Amtsgericht Regensburg Details
Von
james bremner
Betreff
VORN BIOENERGY Jahresbericht [#291617]
Datum
3. November 2023 17:05
An
Amtsgericht Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
VORN BIOENERGY Jahresbericht für das am 31/12/2022 endende Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen james bremner Anfragenr: 291617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291617/
Mit freundlichen Grüßen james bremner

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Amtsgericht Regensburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist hier eingegangen, kann aber leider nicht bearbeitet werden. Es is…
Von
Amtsgericht Regensburg
Betreff
AG R 1552E-777/2023-2 Anfrage: VORN BIOENERGY Jahresbericht für das am 31/12/2022 endende Jahr
Datum
15. November 2023 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist hier eingegangen, kann aber leider nicht bearbeitet werden. Es ist bereits nicht ersichtlich, was Sie genau wünschen. Jedenfalls erstellt und verwahrt das Gericht regelmäßig keine Jahresberichte von Unternehmen. Das Unternehmen ist darüber hinaus nicht exakt bezeichnet. Geben Sie die vollständige Firma (mit Rechtsformzusatz) und den satzungsmäßigen Sitz der Firma an. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass Rechnungslegungsunterlagen, die offenlegungspflichtig sind, von den betroffenen Unternehmen nicht bei einem Gericht, sondern beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) einzureichen sind und dort (kostenpflichtig) eingesehen werden können. Soweit Ihre Anfrage auf Art. 39 BayDSG gestützt werden soll, wird darauf hingewiesen, dass auf Basis dieser Rechtsgrundlage keine Auskunft aus gerichtlichen Akten verlangt werden kann, Art. 39 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BayDSG. Ganz abgesehen davon müssten Sie ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegen und falls es sich bei der von Ihnen angefragten Auskunft um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt, eine Einwilligung der betroffenen Firma vorlegen. Außerdem würden für eine derartige Auskunft Kosten erhoben, Art. 39 Abs. 5 BayDSG. Soweit Sie Ihre Anfrage auf Art. 3 BayUIG stützen, ist nicht ersichtlich, zu welchen konkreten Umweltinformationen Sie Zugang suchen und woraus sich ergeben soll, dass das Amtsgericht Regensburg informationspflichtige Stelle i. S. v. Art. 2 Abs. 1 BayUIG ist. Gerichte nehmen regelmäßig nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, sondern der Rechtsprechung wahr. Mit freundlichen Grüßen