Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage ist hier eingegangen, kann aber leider nicht bearbeitet werden. Es ist bereits nicht ersichtlich, was Sie genau wünschen.
Jedenfalls erstellt und verwahrt das Gericht regelmäßig keine Jahresberichte von Unternehmen. Das Unternehmen ist darüber hinaus nicht exakt bezeichnet. Geben Sie die vollständige Firma (mit Rechtsformzusatz) und den satzungsmäßigen Sitz der Firma an.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass Rechnungslegungsunterlagen, die offenlegungspflichtig sind, von den betroffenen Unternehmen nicht bei einem Gericht, sondern beim Unternehmensregister (
www.unternehmensregister.de) einzureichen sind und dort (kostenpflichtig) eingesehen werden können. Soweit Ihre Anfrage auf Art. 39 BayDSG gestützt werden soll, wird darauf hingewiesen, dass auf Basis dieser Rechtsgrundlage keine Auskunft aus gerichtlichen Akten verlangt werden kann, Art. 39 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BayDSG. Ganz abgesehen davon müssten Sie ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegen und falls es sich bei
der von Ihnen angefragten Auskunft um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt, eine Einwilligung der betroffenen Firma vorlegen.
Außerdem würden für eine derartige Auskunft Kosten erhoben, Art. 39 Abs. 5 BayDSG.
Soweit Sie Ihre Anfrage auf Art. 3 BayUIG stützen, ist nicht ersichtlich, zu welchen konkreten Umweltinformationen Sie Zugang suchen und woraus sich ergeben soll, dass das Amtsgericht Regensburg informationspflichtige Stelle i. S. v. Art. 2 Abs. 1 BayUIG ist. Gerichte nehmen regelmäßig nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, sondern der Rechtsprechung wahr.
Mit freundlichen Grüßen