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Vorrat an Jod-Tabletten zur Vermeidung von Schilddrüsenkrebs im Fall eines schweren Reaktorunfalls oder nuklearen Angriffes

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

soeben hat Putin deine Atomstreitkräfte in Alarmbereitschaft versetzt.
Eine stetige Bedrohung durch per Definition unsichere Kernkraftanalagen bleibt omnipräsent. Das nicht existierende Notfallmanagement unserer Länder und Kommunen zeigte sich in den unlängst erlebten Flutkatasrophen.

Daher bitte ich um nachfolgende Informationen:
1) Notfallplan oder Beschlussprotokoll, aus dem der Zeitplan sowie die Verantwortlichkeit im nuklearen Notfall hervorgeht. (Welche Kriterien lösen das Notfallprotokoll aus? Wann auf welchem Weg wird durch wen die Bevölkerung informiert und die Ausgabe der Tabletten organisiert?)
2) Laufplan / Notfallplan / Handout für die Bürger, für die Vorbereitung auf den Zeitpunkt des Notfalls.
3) für wieviele Personen werden wieviele Tabletten für die Jod-Blokade in Ihrem Zuständigkeitsbereich vorgehalten?
4) erfolgt die Bevorratung in Ihrem Zuständigkeitsbereich zentral oder an wievielen örtlichen Stellen?
5) Adressliste der Ausgabestellen im Notfall, sowie deren Gesamtzahl. (Falls nicht vorhanden oder "geheim": Anzahl der Ausgabestellen aufgelistet nach Ortschaften / Stadtteile.)
6) Protokoll der letzten Vorrats-Prüfung (Inventur: Anzahl, Haltbarkeit, ...)
7) Sollte bisher keine Bevorratung in Ihrem Zuständigkeitsbereich erfolgen, bitte ich um ausführliche Unterlagen der letzten Planungsbeschlüsse.

Sollten Sie nicht die zuständige Stelle in Ihrem Verwaltungsgebiet sein oder diese Informationen an über-/untergeordneten Stellen zugeordnet sein, teilen Sie mir bitte die entsprechend verantwortliche Stelle mit.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorrat an Jod-Tabletten zur Vermeidung von Schilddrüsenkrebs im Fall eines schweren Reaktorunfalls oder nuklearen Angriffes [#242020]
Datum
27. Februar 2022 16:06
An
Gesundheitsamt Bottrop
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: soeben hat Putin deine Atomstreitkräfte in Alarmbereitschaft versetzt. Eine stetige Bedrohung durch per Definition unsichere Kernkraftanalagen bleibt omnipräsent. Das nicht existierende Notfallmanagement unserer Länder und Kommunen zeigte sich in den unlängst erlebten Flutkatasrophen. Daher bitte ich um nachfolgende Informationen: 1) Notfallplan oder Beschlussprotokoll, aus dem der Zeitplan sowie die Verantwortlichkeit im nuklearen Notfall hervorgeht. (Welche Kriterien lösen das Notfallprotokoll aus? Wann auf welchem Weg wird durch wen die Bevölkerung informiert und die Ausgabe der Tabletten organisiert?) 2) Laufplan / Notfallplan / Handout für die Bürger, für die Vorbereitung auf den Zeitpunkt des Notfalls. 3) für wieviele Personen werden wieviele Tabletten für die Jod-Blokade in Ihrem Zuständigkeitsbereich vorgehalten? 4) erfolgt die Bevorratung in Ihrem Zuständigkeitsbereich zentral oder an wievielen örtlichen Stellen? 5) Adressliste der Ausgabestellen im Notfall, sowie deren Gesamtzahl. (Falls nicht vorhanden oder "geheim": Anzahl der Ausgabestellen aufgelistet nach Ortschaften / Stadtteile.) 6) Protokoll der letzten Vorrats-Prüfung (Inventur: Anzahl, Haltbarkeit, ...) 7) Sollte bisher keine Bevorratung in Ihrem Zuständigkeitsbereich erfolgen, bitte ich um ausführliche Unterlagen der letzten Planungsbeschlüsse. Sollten Sie nicht die zuständige Stelle in Ihrem Verwaltungsgebiet sein oder diese Informationen an über-/untergeordneten Stellen zugeordnet sein, teilen Sie mir bitte die entsprechend verantwortliche Stelle mit. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242020/

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