Vorratsdatenspeicherung

Wie Hoch sind die Kosten die seit 9. November 2007 bis 7. Dezember 2022 angefallen sind um die Vorratsdatenspeicherung in das Gesetz zu bringen.

Bitte schlüsseln Sie die Kosten auf:
-Gericht- und Anwaltskosten.
-Kosten der einzelnen Behörden. Für Neufassungen und Änderungen
-Explizit die Kosten der Minister*innen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie Hoch sind die Kosten die seit 9. …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorratsdatenspeicherung [#264900]
Datum
7. Dezember 2022 12:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie Hoch sind die Kosten die seit 9. November 2007 bis 7. Dezember 2022 angefallen sind um die Vorratsdatenspeicherung in das Gesetz zu bringen. Bitte schlüsseln Sie die Kosten auf: -Gericht- und Anwaltskosten. -Kosten der einzelnen Behörden. Für Neufassungen und Änderungen -Explizit die Kosten der Minister*innen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264900/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#107 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen geste…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107)
Datum
7. Dezember 2022 14:28
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

ZII4.13002/28#107 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Sie ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Des weiteren betrifft Ihr Antrag Daten Dritter im Sinne von §§ 5, 6 IFG, weswegen er begründet werden muss (§ 7 Abs.1 S.2 IFG). Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort. Ich würde Sie bitten zu erklären aus welchem Grund…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
7. Dezember 2022 15:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort. Ich würde Sie bitten zu erklären aus welchem Grund eine Postadresse vor liegen muss wen die von mir angeforderten Informationen auch auf Digitalen weg übersendet werden können? In der Sache zur private E-Mail-Adresse. Das BfDI hat nach meinem wissen Erklärt das dieses nicht der Fall sein muss. Und damit aus meiner Sicht rechtswidrig ist. Ich würde damit darauf verweisen den Richterspruch, des laufenden Verfahrens, ab zu warten und die hier angegebene Adresse zu akzeptieren. Mir erschlichst sich nicht in wie weit die Kosten unter §§ 5, 6 IFG fallen können. Ins besondere da ich keine Aufschlüsselung von den einzelnen Posten von Personen haben wollte sondern stets die gesamten Kosten erfragt habe. Aus diesem Grund entfällt § 7 Abs.1 S.2 IFG. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264900/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, wie in meiner E-Mail vom 7. Dezember 2022 bereits ausgeführt, handelt es sich be…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
8. Dezember 2022 07:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, wie in meiner E-Mail vom 7. Dezember 2022 bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrages um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, [geschwärzt], [geschwärzt], leider konnte ich Ihnen nicht sofort antworten. zur Ihrer letzten E-Mail. …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
23. Dezember 2022 13:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt], [geschwärzt], leider konnte ich Ihnen nicht sofort antworten. zur Ihrer letzten E-Mail. Ihre Argumentation ergibt aus meiner Sicht. Es ist Technisch völlig egal ob es xxx@fragdenstaat.de ist oder xxx@gmail.com etc. aus diesem Grund ist der 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz hier gegeben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264900 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich muss mich Koregieren der Satz sollte natürlich nicht ... Ihre Argumentation ergibt aus meiner Si…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
23. Dezember 2022 14:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich muss mich Koregieren der Satz sollte natürlich nicht ... Ihre Argumentation ergibt aus meiner Sicht. Es ist Technisch völlig egal ob es xxx@fragdenstaat.de ist oder xxx@gmail.com etc. .. Lauten sondern. Ihre Argumentation ergibt aus meiner Sicht kein Sin. Es ist Technisch völlig egal ob es xxx@fragdenstaat.de ist oder xxx@gmail.com etc. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264900 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
10. Januar 2023 10:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
17. Januar 2023 11:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Das ist die zweite Erinnerung mit der bitte innerhalb von 24 Stunden mir eine Antwort oder zu mindestens eine Eingangsbestätigung zu kommen zu lassen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#107 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, auf Ihre unten stehende Nachfrage erinnere ich an meine ang…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
17. Januar 2023 11:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
vorratsdatenspeicherung26490028107.eml
3,8 KB
ZII4.13002/28#107 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, auf Ihre unten stehende Nachfrage erinnere ich an meine angefügte Bitte um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in meiner E-Mail von 07.12.2022 habe ich Sie geben mir zu erläutern wo zu sie eine Postadresse benötig…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
17. Januar 2023 11:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, in meiner E-Mail von 07.12.2022 habe ich Sie geben mir zu erläutern wo zu sie eine Postadresse benötigen. In Ihrer Antwort E-mail vom 08.12.2022 konnten sie das nicht dargelegt. Ich gehe also davon aus das damit das Thema der Postadresse erledigt ist. Sie haben sich nur auf die E-mail Adresse bezogen von der ich antworte. Zitat "... Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar." In meiner Antwort das es Technisch keinen unterschied macht ob eine E-mail xxx@fragdenstaat.de oder xxx@gmail.com lautet sind Sie nicht mehr eingegangen. Das erneute aufrollen der Themen wirkt wie einfache Verzögerung. Ich hoffe das dies nicht bewahrheitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264900 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
18. Januar 2023 11:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
19. Januar 2023 12:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
20. Januar 2023 11:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es ist Montag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) w…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
23. Januar 2023 14:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es ist Montag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
24. Januar 2023 16:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es ist Mittwoch meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
25. Januar 2023 11:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es ist Mittwoch meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Und am Donnerstag meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
26. Januar 2023 00:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Und am Donnerstag meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, am Freitag meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorratsdatenspeicherung [#264900] (28#107) [#264900]
Datum
27. Januar 2023 10:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, am Freitag meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisher…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900]
Datum
30. Januar 2023 10:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264900/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wird nicht bearbeitet und auf meine Fragen und Argumente wird nicht eingegangen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anhänge: - 264900.pdf - 2023-01-17_2-vorratsdatenspeicherung26490028107.eml Anfragenr: 264900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264900/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900]
Datum
30. Januar 2023 10:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Januar 2023 12:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-725/002 II#0717 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900] # IFG-725/002 II#0717
Datum
1. Februar 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
739,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-725/002 II#0717 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Es ist Mittwoch, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900)…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900] # IFG-725/002 II#0717 [#264900]
Datum
1. Februar 2023 10:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es ist Mittwoch, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie ha ben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Schade ich hatte gehoft das wir nicht uns es ersparen könnten uns Gesetzestexten hin und her zu schicken bis ich meine Frage beantwortet bekomme. Leider scheint das nicht der Fall zu sein und es wird auf versögerung gespielt. Was sehr entteuschent ist. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2020/2018-Rundschreiben-Anonyme-IFG-Antr%C3%A4ge.html Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mir ist aufgefallen das ich vergessen haben mich bei Ihnen zu bedanken. Das möchte ich hiermit nachhol…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900] # IFG-725/002 II#0717 [#264900]
Datum
10. Februar 2023 16:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir ist aufgefallen das ich vergessen haben mich bei Ihnen zu bedanken. Das möchte ich hiermit nachholen. Vielen dank für Ihre schnelle und ausführliche antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264900/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900] # IFG-725/002 II#0717 [#264900]
Datum
10. Februar 2023 16:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Dachten Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900] # IFG-725/002 II#0717 [#264900]
Datum
10. Februar 2023 16:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen …
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Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Vorratsdatenspeicherung“ [#264900] # IFG-725/002 II#0717 [#264900]
Datum
10. Februar 2023 16:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorratsdatenspeicherung“ vom 07.12.2022 (#264900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. werden mich los? Nein! Werden Sie Tätig Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>