Vorschrift über das Abschleppen

Anfrage an: Polizei Hamburg

- interne Vorschrift über das Abschleppen. Die Vorschrift wird unter https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/964432797107703809 erwähnt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschrift über das Abschleppen [#26618]
Datum
16. Februar 2018 14:02
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- interne Vorschrift über das Abschleppen. Die Vorschrift wird unter https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/964432797107703809 erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
742,9 KB
Polizei Hamburg
Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen Guten Tag, beigefügte Antwort zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen
Datum
22. Februar 2018 07:57
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, beigefügte Antwort zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen [#26618] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bit…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen [#26618]
Datum
22. Februar 2018 11:16
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte senden Sie mir eine Kopie der Vorschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Hamburg
Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen Sehr geehrtAntragsteller/in eine erste Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen
Datum
22. Februar 2018 13:35
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in eine erste Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag auf die Herausgabe einer Kopie -auch eines Teils der Vorschrift- aller Voraussicht nach abgelehnt werden muss. Nach § 13 (2) HmbTG besteht bei Ablehnungsbescheiden ein Schriftformerfordernis. Das bedeutet, dass ihnen im Falle der Ablehnung der Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich per Post zugestellt werden muss. Sie haben dann die Möglichkeit, gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Ich möchte Sie daher um Benennung ihrer zustellungsfähigen Adresse bitten, an die ein möglicher Ablehnungsbescheid geschickt werden kann. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. Lediglich für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden nach § 3 Abs. 2 des Hamburgischen Gebührengesetzes besondere Gebühren erhoben. Sollte ich bis zum 28.02.2018 keine entsprechende Mitteilung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass ihr Antrag gegenstandslos geworden ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen [#26618] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine Postadre…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem HmbTG/ Abschleppen [#26618]
Datum
22. Februar 2018 13:38
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>