Vorschriften der Befreiung von der Schulpflicht

1) Ausführungsvorschriften über Unterrichtszeiten, Befreiung von der Schulpflicht und Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts (AV Schulpflicht) vom 2. Juni 1993
2) Rundschreiben VI Nr. 3 / 1996 vom 11.01.1996 betreffend Beurlaubung von evangelischen und katholischen Schülern aus religiösen Gründen,
3) Schul-Rundschreiben II Nr. 59/2005 vom 14. Juni 2005 zur Befreiung vom Unterricht aus religiösen und weltanschaulichen Gründen
4) Schul-Rundschreiben I Nr. 45/2006 vom 28. Juli 2006 zu Anträgen auf Befreiung vom Ethikunterricht.

oder gegebenenfalls Regelungen, die diese Vorschriften ersetzt haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juni 2014
  • Frist
    5. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem << Adresse entfernt >>er Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen un…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschriften der Befreiung von der Schulpflicht [#6527]
Datum
3. Juni 2014 19:25
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem << Adresse entfernt >>er Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Ausführungsvorschriften über Unterrichtszeiten, Befreiung von der Schulpflicht und Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts (AV Schulpflicht) vom 2. Juni 1993 2) Rundschreiben VI Nr. 3 / 1996 vom 11.01.1996 betreffend Beurlaubung von evangelischen und katholischen Schülern aus religiösen Gründen, 3) Schul-Rundschreiben II Nr. 59/2005 vom 14. Juni 2005 zur Befreiung vom Unterricht aus religiösen und weltanschaulichen Gründen 4) Schul-Rundschreiben I Nr. 45/2006 vom 28. Juli 2006 zu Anträgen auf Befreiung vom Ethikunterricht. oder gegebenenfalls Regelungen, die diese Vorschriften ersetzt haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 << Adresse entfernt >>er Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG << Adresse entfernt >>. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Rechtsvorschriften…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Vorschriften der Befreiung von der Schulpflicht [#6527]
Datum
5. Juni 2014 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Rechtsvorschriften sind aus dem Internet herunterladbare Dateien unter den folgenden Internetadressen: 1)http://www.berlin.de/sen/bildung/rechtsvorschriften/ 2)http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorsc hriften/av_schulpflicht.pdf?start&ts=1329480609&file=av_schulpfli cht.pdf 3) Ist unter 1) in der gleichen Verordnung zu finden. 4) Ist u. E. ebenfalls unter 1) zu finden. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, können Sie gerne Frau von <<E-Mail-Adresse>> oder die Fachaufsicht für Philosophie, Ethik/Betreuung des Unterrichts der Religionsgemeinschaften, Frau Useli <<E-Mail-Adresse>> dazu befragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die von Ihnen in Punkt 2 genannte Vorschrift, ist laut selbiger im Punkt 13 Absatz…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vorschriften der Befreiung von der Schulpflicht [#6527]
Datum
7. Juni 2014 15:05
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die von Ihnen in Punkt 2 genannte Vorschrift, ist laut selbiger im Punkt 13 Absatz 1 nicht mehr gültig. Alle weiteren von mir angeforderten Informationen, kann ich den Verlinkungen, die Sie mir zugesendet haben nicht entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich weise Sie höflichst darauf hin, dass Sie von mir zwei E-Mail-Adressen i…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: AW: Vorschriften der Befreiung von der Schulpflicht [#6527]
Datum
11. Juni 2014 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich weise Sie höflichst darauf hin, dass Sie von mir zwei E-Mail-Adressen in unserer Verwaltung benannt bekommen haben, an die Sie sich bei weiteren Fragen bitte wenden. Diese Möglichkeit steht Ihnen nun offen. Mit freundlichen Grüßen