Vorschriften für die Tauglichkieit in der Bundeszollverwaltung

Hat die Bundeszollverwaltung eine der PDV 300 ähnelnde Vorschrift in der die Tauglichkieit für den Zolldienst geregelt wird? Wenn ja, wird um eine Übersendung gebeten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    15. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die Bundeszollverwaltung eine der…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorschriften für die Tauglichkieit in der Bundeszollverwaltung [#267685]
Datum
13. Januar 2023 17:46
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Bundeszollverwaltung eine der PDV 300 ähnelnde Vorschrift in der die Tauglichkieit für den Zolldienst geregelt wird? Wenn ja, wird um eine Übersendung gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit in der Bundeszollverwaltung Generalzolldirekt…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit in der Bundeszollverwaltung
Datum
16. Januar 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00008-DI.B.16 (202300012039) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 16. Januar 2023 bezüglich Ihrer Frage, ob die Bundeszollverwaltung eine der PDV 300 ähnelnde Vorschrift hat, in der die Tauglichkeit für den Zolldienst geregelt ist, ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit in der Bundeszollverwaltung Generalzolldirekt…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit in der Bundeszollverwaltung
Datum
31. Januar 2023 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2023.00008-DI.B.16 (202300027101) Sehr << Antragsteller:in >> nach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass die von Ihrem Antrag umfassten Dokumente in geringfügigem Umfang personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG (u.a. Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson) enthalten. Folglich müsste ein Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 IFG durchgeführt werden. Hierdurch würde die Grenze einer einfachen und damit kostenfreien Auskunft voraussichtlich überschritten. Zudem würde sich die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags um die Dauer der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens verzögern. Alternativ könnten Sie der Unkenntlichmachung dieser personenbezogenen Daten gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 IFG zustimmen, sodass eine kostenfreie Auskunft erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich bis zum 14. Februar 2023 um Mitteilung, ob Sie mit der Unkenntlichmachung der personenbezogene Daten einverstanden sind, oder das Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden soll. Sollte ich bis zum vorgenannten Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Antrag mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit in der Bundeszollverwaltung [#267685] Seh…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit in der Bundeszollverwaltung [#267685]
Datum
31. Januar 2023 11:54
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> bezüglich Ihrer E-Mail vom 31.01.23 teile ich Ihnen mit das ich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit der Bundeszollverwaltung Generalzolldirektion…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vorschriften für die Tauglichkeit der Bundeszollverwaltung
Datum
1. Februar 2023 08:31
Status
Generalzolldirektion O 1004-2023.00008-DI.B.16 (202300027543) Sehr << Antragsteller:in >> anliegenden Bescheid, nebst Anlagen, übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen