Vorsorgepläne "Biowaffenangriff"

Pläne zum Reaktion auf einen "Biowaffenangriff" insbesondere auch die mögliche Nutzung der durch Corona entstandenen Infrastrukturen.
Besten Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pläne zum Reaktio…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorsorgepläne "Biowaffenangriff" [#244652]
Datum
25. März 2022 22:30
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne zum Reaktion auf einen "Biowaffenangriff" insbesondere auch die mögliche Nutzung der durch Corona entstandenen Infrastrukturen. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244652/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Bund ergänzt …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Vorsorgepläne "Biowaffenangriff" [#244652]
Datum
22. April 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Bund ergänzt die Ausstattung der Länder für den Katastrophenschutz u.a. für CBRN-Gefahrenlagen gem. § 13 Abs. 1 ZSKG. Dazu zählen CBRN-Erkundungswagen, CBRN Probenahme, persönliche CBRN-Schutzausrüstung, CBRN-Selbsthilfeset für Einsatzkräfte und Gerätewagen Dekon P zur Dekontamination von Personal und Personen. Diese Ausstattung kann von der Gefahrenabwehr in biologischen Lagen zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren die Fähigkeiten der Analytischen Task Force (ATF CBRN) zur Bewältigung von besonderen biologischen Gefahrenlagen erweitert und die Einsatzkräfte für solche Lagen geschult. Die ATF arbeitet eng mit dem NaLaDiBA zusammen, ein nationales Labornetzwerk für die Diagnostik von Agenzien mit bioterroristischem Potential, das im Rahmen eines Forschungsvorhabens des BBK eingerichtet wurde und durch das Robert Koch Institut koordiniert wird. Weitere Komponenten der ergänzenden Ausstattung im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz sind die Medizinische Task Force (MTF), die mit einer Teileinheit Dekontamination auf einen Massenanfall von Verletzten auch unter CBRN-Bedingungen ausgerichtet ist. Daneben ergänzt das BBK die Sanitätsmaterialvorhaltung für CBRN-Gefahren in Deutschland gem. §23 ZSKG. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen von nationaler Bedeutung vorbereitet zu sein, ist eine der Konsequenzen aus der Corona-Pandemie der Aufbau einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz ( z.B. für medizinische Verbrauchsgütern bspw. Persönliche Schutzausrüstung). Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Ich begehre aber Dokumente welche si…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Vorsorgepläne "Biowaffenangriff" [#244652]
Datum
26. April 2022 21:08
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Ich begehre aber Dokumente welche sich mit der (Nach)nutzung der entstandenen "Corona-Infrastrucktur" (ua. Impfzentren&Testzentren) für einen CBRN-Fall befassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 244652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244652/

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> unserem Haus liegen keine Dokumente, wie unten angefragt, vor. Für Rückf…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vorsorgepläne "Biowaffenangriff" [#244652]
Datum
10. Mai 2022 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unserem Haus liegen keine Dokumente, wie unten angefragt, vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen