Vorstandgehälter und Förderprämissen in Hinsicht auf »Gemeinnützigkeit«

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Gemeinnützigkeit der Fördertätigkeit der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um
1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020,

sowie
2) eine Stellungnahme zu den Prämissen Ihrer Fördertätigkeit. Was bedeutet für Sie »Gemeinnützigkeit«? Etwa konnte ich Ihren Aufstellungen des Jahres 2020 entnehmen, dass Sie mit etwa 82 TEUR Schützenvereine bezuschusst haben. Nach den Attentaten in Halle und Hanau, die beide von versierten ›Sport‹-Schützen ausgeübt wurden, frage ich mich, inwiefern hier ein Verzicht auf eine dem »Gemeinwohl« verpflichtete Förderung nicht womöglich angemessener wäre?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit…
An Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Vorstandgehälter und Förderprämissen in Hinsicht auf »Gemeinnützigkeit« [#215171]
Datum
15. März 2021 14:03
An
Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Gemeinnützigkeit der Fördertätigkeit der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um 1) Transparenz über die Höhe der Jahresgehälter Ihrer Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2018, 2019 und 2020, sowie 2) eine Stellungnahme zu den Prämissen Ihrer Fördertätigkeit. Was bedeutet für Sie »Gemeinnützigkeit«? Etwa konnte ich Ihren Aufstellungen des Jahres 2020 entnehmen, dass Sie mit etwa 82 TEUR Schützenvereine bezuschusst haben. Nach den Attentaten in Halle und Hanau, die beide von versierten ›Sport‹-Schützen ausgeübt wurden, frage ich mich, inwiefern hier ein Verzicht auf eine dem »Gemeinwohl« verpflichtete Förderung nicht womöglich angemessener wäre? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215171/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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