Vorstandsgehälter der Deutschen Bahn in Verbindung mit Bundesfördermittel?

Der Bund will mit Beschluss der Regierungskoalition der Bahn für Sanierungsaufgaben 7,5 Milliarden Euro bis 2027 bereitstellen, schreibt das Handelsblatt am 3.5.2023 (Fast doppelt so viel wie vorher). Gleichzeitig erhöhen die Bahnvorstände trotz massiv fallender Fahrgastzahlen (siehe Statista) und schlechter Leistungen (z.B. Hygiene und Pünktlichkeit) mal eben das Gehalt auf über 1,2 Millionen Euro. Es ist keine Verhältnismäßigkeit erkennbar, warum ein Bahnvorstand (der sich zu erheblichen Teilen aus Steuermitteln finanziert) eigentlich mehr als ein Bundeskanzler verdienen muss und wie diese Gehaltssummen bei der Bahn zu rechtfertigen sind.

Es ist mir unbegreiflich wie einerseits Bahnvorstände Millionen verdienen dürfen und andererseits die Deutsche Bahn AG in sehr hohen Anteilen auch durch Bundesmittel finanziert werden. Wie steht diese Förderkultur des Bundes in Milliardenhöhe aus allgemeinen Steuermitteln in Verhältnismäßigkeit zu den offensichtlich grenzenlosen Verdienstmöglichkeiten von Bahnvorständen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Tobias Weißenmayer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bund will mit Beschluss der Regie…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Tobias Weißenmayer
Betreff
Vorstandsgehälter der Deutschen Bahn in Verbindung mit Bundesfördermittel? [#296139]
Datum
3. Januar 2024 04:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bund will mit Beschluss der Regierungskoalition der Bahn für Sanierungsaufgaben 7,5 Milliarden Euro bis 2027 bereitstellen, schreibt das Handelsblatt am 3.5.2023 (Fast doppelt so viel wie vorher). Gleichzeitig erhöhen die Bahnvorstände trotz massiv fallender Fahrgastzahlen (siehe Statista) und schlechter Leistungen (z.B. Hygiene und Pünktlichkeit) mal eben das Gehalt auf über 1,2 Millionen Euro. Es ist keine Verhältnismäßigkeit erkennbar, warum ein Bahnvorstand (der sich zu erheblichen Teilen aus Steuermitteln finanziert) eigentlich mehr als ein Bundeskanzler verdienen muss und wie diese Gehaltssummen bei der Bahn zu rechtfertigen sind. Es ist mir unbegreiflich wie einerseits Bahnvorstände Millionen verdienen dürfen und andererseits die Deutsche Bahn AG in sehr hohen Anteilen auch durch Bundesmittel finanziert werden. Wie steht diese Förderkultur des Bundes in Milliardenhöhe aus allgemeinen Steuermitteln in Verhältnismäßigkeit zu den offensichtlich grenzenlosen Verdienstmöglichkeiten von Bahnvorständen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296139/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Tobias Weißenmayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weißenmayer
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Weißenmayer, im Anhang übersende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer unten stehenden Anfr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Antwort 2011 IFG "Vorstandsgehälter der Deutschen Bahn in Verbindung mit Bundesfördermittel?" [#296139]
Datum
19. Januar 2024 15:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-2011ifg.pdf
187,2 KB
Sehr geehrter Herr Weißenmayer, im Anhang übersende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Weißenmayer
Guten Tag, meine Frage richtet sich auf die Vorgaben in den Förderungen des Bundes von Verkehrsbetrieben (in dies…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Tobias Weißenmayer
Betreff
AW: Antwort 2011 IFG "Vorstandsgehälter der Deutschen Bahn in Verbindung mit Bundesfördermittel?" [#296139]
Datum
19. Januar 2024 19:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Frage richtet sich auf die Vorgaben in den Förderungen des Bundes von Verkehrsbetrieben (in diesem Fall die Deutsche Bahn), ob es bei diesen Fördermaßnahmen irgendwelche Vorgaben zur Begrenzung in den Verdienstmöglichkeiten der Eigentümer, Gesellschafter oder Vorstände/Geschäftsführer gibt oder/und ob die Förderungen teilweise oder vollständig auch für exorbitante Gehaltszahlungen verwendet werden kann. Wie wird die Verhältnismäßigkeit einer Förderung zu den Ausgaben bei Gehältern in der Förderung solcher Unternehmen geprüft? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296139/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Weißenmayer, im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer unten stehenden An…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Zwischennachricht 2011 IFG "Vorstandsgehälter der Deutschen Bahn in Verbindung mit Bundesfördermittel?" [#296139]
Datum
26. Januar 2024 16:03
Status
Sehr geehrter Herr Weißenmayer, im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Mit freundlichen Grüßen,