Vortäuschung sexueller Straftaten

Gibt es Statistiken/Informationen, wie oft Frauen sexuelle Straftaten erfunden haben, um Männern zu schaden? Gibt es Informationen, wie viele Männer, wegen solcher erfundener Straftaten verurteilt wurden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
Alexander Hermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Statistiken/Informationen, wi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Alexander Hermann
Betreff
Vortäuschung sexueller Straftaten [#265525]
Datum
13. Dezember 2022 10:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Statistiken/Informationen, wie oft Frauen sexuelle Straftaten erfunden haben, um Männern zu schaden? Gibt es Informationen, wie viele Männer, wegen solcher erfundener Straftaten verurteilt wurden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Hermann Anfragenr: 265525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265525/ Postanschrift Alexander Hermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Hermann
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Hermann, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Dezember 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürge…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Vortäuschung sexueller Straftaten [#265525] - BMJ-ID: [30075002]
Datum
20. Dezember 2022 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hermann, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Dezember 2022. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Eine Statistik oder Zahlen zu Ihrer Fragestellung liegen dem BMJ nicht vor und können entsprechend auch nicht übermittelt werden. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hermann
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte nennen Sie mir die passende Behörde, welche diese Informationen zur…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Alexander Hermann
Betreff
AW: Re: Vortäuschung sexueller Straftaten [#265525] - BMJ-ID: [30075002] [#265525]
Datum
28. Dezember 2022 01:01
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte nennen Sie mir die passende Behörde, welche diese Informationen zur Verfügung stellen kann. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Alexander Hermann Anfragenr: 265525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265525/

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Hermann, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 28. Dezember 2022. Sie haben die Möglich…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Vortäuschung sexueller Straftaten [#265525] [#265525] - BMJ-ID: [30280002]
Datum
29. Dezember 2022 12:31
Status
Sehr geehrter Herr Hermann, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 28. Dezember 2022. Sie haben die Möglichkeit, sich an das Statistische Bundesamt oder die Justizverwaltungen der Bundesländer zu wenden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften nochmals behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen