Vorträge der Bundesnetzagentur bei der HTWK Leipzig im Juni 2023

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Unter
https://fing.htwk-leipzig.de/fakultaet/newsdetail18/artikel/6166
heißt es

"
Für Störungsfreie Funknetze | Bundesnetzagentur gibt Einblick in die Arbeit des Prüf- und Messdienstes
vom 05. Juli 2023

Studierende der Elektro- und Informationstechnik der Fakultät Ingenieurwissenschaften der HTWK Leipzig erhalten Einblick in die Arbeitswelt des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur

Am 12. Juni 2023 haben Studierende im Rahmen des Moduls Angewandte Funk- und Hochfrequenztechnik an der Fakultät Ingenieurwissenschaften spannende Einblicke in die Arbeitswelt des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur erhalten. Marco Weiße stellte im Seminar die Organisationsstruktur der Bundesnetzagentur vor, Jens Klinger erläuterte die Vergabe von Funkfrequenzen im Rahmen des Frequenzmanagements und Mirco Graube referierte zur technischen Ausstattung des Messdienstes sowie der Bearbeitung elektromagnetischer Unverträglichkeiten.

Ein weiterer Aufgabenbereich des Prüfdienstes der Bundesnetzagentur betrifft die Standortgenehmigungen der Mobilfunkstellen, die unsere Versorgung mit mobiler Telefonie und Internetdiensten gewährleistet. Für jeden Antennenstandort werden hierfür zum Schutze der unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner die vorgegebenen Grenzwerte überwacht. An anderen Orten muss zudem geklärt werden, ob sich die funktechnischen Einrichtungen verschiedener Anbieter nicht gegenseitig beeinträchtigen. Im Vortag wurde deutlich, dass diese Arbeit eine ständige geistige und auch körperliche Flexibilität abverlangt und viel Know-how über Antennentechnik und elektromagnetische Felder voraussetzt. Auch schwindelfrei sollte man sein, denn gelegentlich müssen die Prüferinnen und Prüfer der Bundesnetzagentur Dächer und Funktürme besteigen.

Ein weiteres Einsatzgebiet der Bundesnetzagentur ist die Vergabe von Funkfrequenzen. Auf den hierfür vorgesehenen Kanälen dürfen ausschließlich vorab genehmigte Benutzer agieren. Dies tritt vor allem bei Großveranstaltungen auf, wenn die Organisationsteams Sprechfunkgeräte benutzen oder auf Bühnen drahtlose Mikrofone eingesetzt werden. Im Vortrag wurde deutlich, dass es sich hierbei um ein sehr großes Aufgabenfeld der Bundesnetzagentur handelt. Hinzu kommt, dass die Organisationsstruktur der Bundesnetzagentur mit all ihren Ressorts über die gesamte Bundesrepublik verteilt ist und für bestimmte Aufgabenstellungen miteinander interagiert werden muss.
[...]
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Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die am 12.06.23 bei der HTWK Leipzig präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://fing.htwk-leipzig.de/fa…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Vorträge der Bundesnetzagentur bei der HTWK Leipzig im Juni 2023 [#301078]
Datum
24. Februar 2024 11:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://fing.htwk-leipzig.de/fakultaet/newsdetail18/artikel/6166 heißt es " Für Störungsfreie Funknetze | Bundesnetzagentur gibt Einblick in die Arbeit des Prüf- und Messdienstes vom 05. Juli 2023 Studierende der Elektro- und Informationstechnik der Fakultät Ingenieurwissenschaften der HTWK Leipzig erhalten Einblick in die Arbeitswelt des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur Am 12. Juni 2023 haben Studierende im Rahmen des Moduls Angewandte Funk- und Hochfrequenztechnik an der Fakultät Ingenieurwissenschaften spannende Einblicke in die Arbeitswelt des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur erhalten. Marco Weiße stellte im Seminar die Organisationsstruktur der Bundesnetzagentur vor, Jens Klinger erläuterte die Vergabe von Funkfrequenzen im Rahmen des Frequenzmanagements und Mirco Graube referierte zur technischen Ausstattung des Messdienstes sowie der Bearbeitung elektromagnetischer Unverträglichkeiten. Ein weiterer Aufgabenbereich des Prüfdienstes der Bundesnetzagentur betrifft die Standortgenehmigungen der Mobilfunkstellen, die unsere Versorgung mit mobiler Telefonie und Internetdiensten gewährleistet. Für jeden Antennenstandort werden hierfür zum Schutze der unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner die vorgegebenen Grenzwerte überwacht. An anderen Orten muss zudem geklärt werden, ob sich die funktechnischen Einrichtungen verschiedener Anbieter nicht gegenseitig beeinträchtigen. Im Vortag wurde deutlich, dass diese Arbeit eine ständige geistige und auch körperliche Flexibilität abverlangt und viel Know-how über Antennentechnik und elektromagnetische Felder voraussetzt. Auch schwindelfrei sollte man sein, denn gelegentlich müssen die Prüferinnen und Prüfer der Bundesnetzagentur Dächer und Funktürme besteigen. Ein weiteres Einsatzgebiet der Bundesnetzagentur ist die Vergabe von Funkfrequenzen. Auf den hierfür vorgesehenen Kanälen dürfen ausschließlich vorab genehmigte Benutzer agieren. Dies tritt vor allem bei Großveranstaltungen auf, wenn die Organisationsteams Sprechfunkgeräte benutzen oder auf Bühnen drahtlose Mikrofone eingesetzt werden. Im Vortrag wurde deutlich, dass es sich hierbei um ein sehr großes Aufgabenfeld der Bundesnetzagentur handelt. Hinzu kommt, dass die Organisationsstruktur der Bundesnetzagentur mit all ihren Ressorts über die gesamte Bundesrepublik verteilt ist und für bestimmte Aufgabenstellungen miteinander interagiert werden muss. [...] " Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die am 12.06.23 bei der HTWK Leipzig präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301078/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Februar 2024 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Datum
22. März 2024 17:34
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