Vorträge der Landeshauptstadt Wiesbaden beim Bundeskongress Kommunale Ordnung 2022 in Dortmund

Am 28.09.22 fand der Bundeskongress Kommunale Ordnung in Dortmund statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

14:15 Entwicklung der Stadtpolizei, Realisierung eines 365 Tage / 24 Stunden Dienstes, eigenes Einsatztraining durch eigene Einsatztrainer, am Beispiel der Landeshauptstadt Wiesbaden
Hans Peter Erkel, Leiter Abteilung Stadtpolizei, Landeshauptstadt Wiesbaden

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 28.09.22 f…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der Landeshauptstadt Wiesbaden beim Bundeskongress Kommunale Ordnung 2022 in Dortmund [#259837]
Datum
28. September 2022 22:56
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 28.09.22 fand der Bundeskongress Kommunale Ordnung in Dortmund statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 14:15 Entwicklung der Stadtpolizei, Realisierung eines 365 Tage / 24 Stunden Dienstes, eigenes Einsatztraining durch eigene Einsatztrainer, am Beispiel der Landeshauptstadt Wiesbaden Hans Peter Erkel, Leiter Abteilung Stadtpolizei, Landeshauptstadt Wiesbaden Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist eine Übersendung des Vortrages i…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
Vorträge der Landeshauptstadt Wiesbaden beim Bundeskongress Kommunale Ordnung 2022 in Dortmund [#259837]
Datum
21. Oktober 2022 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist eine Übersendung des Vortrages im Rahmen Ihrer Anfrage nicht möglich, da der Vortrag privat erstellt wurde und somit dem geistigen Eigentum des Urhebers unterliegt. Die notwendige Zustimmung des Urhebers wurde nicht erteilt. Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, dass der Informationszugang nach §§ 80 ff. des am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen HDSIG zunächst nur unmittelbar für Dienststellen des Landes Hessen gilt. Für Gemeinden gilt der Vierte Teil des HDSIG gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG nur, soweit die Anwendung des Vierten Teils durch Satzung ausdrücklich bestimmt ist. Eine derartige Satzungsgrundlage ist in der Landeshauptstadt Wiesbaden bisweilen noch nicht in Kraft getreten. Darüber hinaus sind auch Anhaltspunkte dafür, dass in Bezug auf die von Ihnen gewünschten Informationen ein Auskunftsanspruch nach dem HUIG, dem UIG oder dem VIG bestehen könnten, nicht ersichtlich. Die von ihnen begehrte Auskunftserteilung ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorträge der Landeshauptstadt Wiesbaden beim Bundeskongress Kommunale Ordnung 2022 in Dortmund [#259837]
Datum
21. Oktober 2022 19:45
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>