Vorträge des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beim 28. Deutschen Präventionstag im Juni 2023

Vom 12.06. bis 13.06.23 fand in Mannheim der 28. Deutsche Präventionstag statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

13.06.23 11:00 - 11:45
Sicherheitsrelevante Dynamiken politischer Krisen im Ausland
Aaron Kunze, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Saadet Schlecht, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom 12.06. bis 13.06.23 fand in Ma…
An Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beim 28. Deutschen Präventionstag im Juni 2023 [#282428]
Datum
24. Juni 2023 20:24
An
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom 12.06. bis 13.06.23 fand in Mannheim der 28. Deutsche Präventionstag statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 13.06.23 11:00 - 11:45 Sicherheitsrelevante Dynamiken politischer Krisen im Ausland Aaron Kunze, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Saadet Schlecht, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282428/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Ihre Nachricht vom 24.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage vom 24. Juni 2…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 24.06.2023
Datum
3. Juli 2023 17:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage vom 24. Juni 2023 und Ihr damit verbundenes Interesse an der Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV). Leider handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Dokumenten um Verwaltungsinterna, die ausschließlich zu Präsentationszwecken erstellt wurden und die nicht zur Vervielfältigung bestimmt sind. Wir bedauern, Ihrem Wunsch nach einer Übermittlung nicht entsprechen zu können. Die von Ihnen zitierten Anspruchsgrundlagen sind aus Sicht des LfV im Übrigen nicht einschlägig. Gerne möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit auf den Präventionstag 2023 hinweisen, der am 10. und 11. Juni 2024 in Cottbus/Chóśebuz in Brandenburg stattfinden wird. Die Teilnahme erfolgt mit einer vorherige Anmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 24.06.2023 [#282428] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meines …
An Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 24.06.2023 [#282428]
Datum
3. Juli 2023 17:46
An
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282428/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorträge des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beim 28. Deutschen Präventionstag im Juni 2023“ [#282428]
Datum
13. August 2023 19:19
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/282428/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir das angefragte Dokument nicht ausgehändigt worden ist, - obwohl es im Rahmen des 28. Deutschen Präventionstags in Mannheim am 13.06.23 öffentlich gezeigt wurde - obwohl es nach Angaben der Behörde "zu Präsentationszwecken erstellt wurde". Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 282428.pdf - 2023-07-03_1-image001.png Anfragenr: 282428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282428/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Vorträge des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beim 28. Deutschen Präventionstag im Juni 2023“ [#282428]
Datum
13. August 2023 19:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre Schreiben vom 13. August 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 13.…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Schreiben vom 13. August 2023
Datum
21. November 2023 08:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
755,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Schreiben vom 13. August 2023. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Az.: LfDIAbt6-0221.4-1/68 und LfDIAbt6-0221.4-1/69 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Az.: LfDIAbt6-0221.4-1/68 und LfDIAbt6-0221.4-1/69
Datum
1. Februar 2024 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Sie darüber informieren, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) unserer Rechtsauffassung nicht gefolgt ist. Das LfV ist nach wie vor der Auffassung, dass das LIFG gemäß § 2 Abs. 3 LIFG keine Anwendung findet. Eine Unterscheidung in geheimhaltungsbedürftige und nicht geheimhaltungsbedürftige Informationen würde der Intention des Gesetzgebers zuwiderlaufen. Auch die Gesetzesbegründung zum LIFG verdeutliche, dass von einer unterschieds- und bedingungslosen Bereichsausnahme auszugehen sei (siehe LT-Drs. 15/7720, S. 61). Das Vermittlungsverfahren blieb erfolglos und wird somit von uns abgeschlossen. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat in einer Entschließung mehr Transparenz für die Verfassungsschutzbehörden gefordert, da dadurch ihre Legitimation und das Vertrauen in die Institution gestärkt wird, siehe: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/06/Entschliessung-40-IFK-Mehr-Transparenz-beim-Verfassungsschutz.pdf. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Informationsfreiheitsrecht diesbezüglich weiterentwickelt. Mit freundlichen Grüßen