Vortrag der Bundespolizei bei der "Kloster-Klausur Digitale Kriminalistik als komplexe Herausforderung für die Kriminalpolizei" im August 2023

Vom 21.08. bis 23.08.23 fand in Kloster Drübeck die "Kloster-Klausur Digitale Kriminalistik als komplexe Herausforderung für die Kriminalpolizei" statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

22.08.23 08:00
Bewertung von KI-Anwendungsfallideen bei der Polizei - Ein interdisziplinärer & explorativer Lösungsansatz am Beispiel des Sicherheitsbahnhofs
Michael Thimm, Bundespolizeipräsidium - Referat 23

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom 21.08. bis 23.08.23 fand in Klost…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortrag der Bundespolizei bei der "Kloster-Klausur Digitale Kriminalistik als komplexe Herausforderung für die Kriminalpolizei" im August 2023 [#301837]
Datum
3. März 2024 21:28
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom 21.08. bis 23.08.23 fand in Kloster Drübeck die "Kloster-Klausur Digitale Kriminalistik als komplexe Herausforderung für die Kriminalpolizei" statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 22.08.23 08:00 Bewertung von KI-Anwendungsfallideen bei der Polizei - Ein interdisziplinärer & explorativer Lösungsansatz am Beispiel des Sicherheitsbahnhofs Michael Thimm, Bundespolizeipräsidium - Referat 23 Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
20240304_Eingangsbestätigung P-100011_P-Ref_71_00003#0121 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestät…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
20240304_Eingangsbestätigung
Datum
4. März 2024 12:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0121 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
487,6 KB

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<< Anfragesteller:in >>
P-100011_P-Ref_71_00003#0121 [#301837] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrag…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
P-100011_P-Ref_71_00003#0121 [#301837]
Datum
8. April 2024 13:08
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (P-100011_P-Ref_71_00003#0121) und Ihre Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>