Vortrag der Polizei Dresden bei der 1. Fachtagung Katastrophenmedizin und Sonderlagen im Oktober 2023

Am 13.10.23 fand die 1. Fachtagung Katastrophenmedizin und Sonderlagen in Dresden statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

13.10.23 09:10 - 09:40
Grundsätze der polizeilichen Einsatzbewältigung am Beispiel einer lebensbedrohlichen Einsatzlage
Candy Sommer, Polizei Dresden

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 13.10.23 fand die 1…
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortrag der Polizei Dresden bei der 1. Fachtagung Katastrophenmedizin und Sonderlagen im Oktober 2023 [#291026]
Datum
25. Oktober 2023 23:34
An
Polizeidirektion Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13.10.23 fand die 1. Fachtagung Katastrophenmedizin und Sonderlagen in Dresden statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 13.10.23 09:10 - 09:40 Grundsätze der polizeilichen Einsatzbewältigung am Beispiel einer lebensbedrohlichen Einsatzlage Candy Sommer, Polizei Dresden Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291026/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Dresden
Guten Tag << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich voranstellen, dass wir über die Art und Weise Ih…
Von
Polizeidirektion Dresden
Betreff
AW: Vortrag der Polizei Dresden bei der 1. Fachtagung Katastrophenmedizin und Sonderlagen im Oktober 2023 [#291026]; PDDD-StKom-0128/12/8
Datum
3. November 2023 11:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich voranstellen, dass wir über die Art und Weise Ihrer Anfrage verwundert sind. Es ist beabsichtigt Ihren Antrag abzulehnen. Im Rahmen der Tagung wurden die erbetenen Inhalte bereits veröffentlicht. Sowohl die Präsentation als auch etwaige Notizen des Beamten sind keine Informationen im Sinne des § 3 Satz 1 Sächsischen Transparenzgesetzes. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich Sie um Rückmeldung bis zum 17. November 2023. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre Rückmeldung. Ich halte an m…
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vortrag der Polizei Dresden bei der 1. Fachtagung Katastrophenmedizin und Sonderlagen im Oktober 2023 [#291026]; PDDD-StKom-0128/12/8 [#291026]
Datum
5. November 2023 15:51
An
Polizeidirektion Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre Rückmeldung. Ich halte an meinem Antrag weiter fest. Sie schreiben: "Im Rahmen der Tagung wurden die erbetenen Inhalte bereits veröffentlicht." Bitte nennen Sie mir hierzu die Zugriffsmöglichkeiten (z.B. Download-link der Präsentation oder link zur Video-Aufzeichnung des Vortrags). Mit diesen Informationen wäre mein Antrag schon ausreichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291026/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Dresden
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeidirektion Dresden
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. November 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
682,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
StKom-0128/12/8 [#291026] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (StKom-0128…
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
StKom-0128/12/8 [#291026]
Datum
30. November 2023 12:57
An
Polizeidirektion Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (StKom-0128/12/8) und Ihre Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformat…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vortrag der Polizei Dresden bei der 1. Fachtagung Katastrophenmedizin und Sonderlagen im Oktober 2023“ [#291026]
Datum
30. November 2023 13:04
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291026/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das angefragte Dokument bereits auf einer öffentlichen Tagung dem anwesenden Publikum veröffentlicht worden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291026.pdf - 2023-11-27_1-poldd.pdf Anfragenr: 291026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291026/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsmitteilung Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6012/1/60 Sehr <&l…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsmitteilung
Datum
4. Dezember 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6012/1/60 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. November 2023, dessen Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
<< Antragsteller:in >>: Polizeidirektion Dresden hier: Ihr Vermittlungsersuchen vom 30. November 2023;…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Polizeidirektion Dresden
Datum
11. Dezember 2023 15:40
Status
Warte auf Antwort
hier: Ihr Vermittlungsersuchen vom 30. November 2023; Az: T-6012/1/60 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit Schreiben vom 30. November 2023 an mich gewandt und um Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gebeten. Dem vorausgegangen war ein Antragsverfahren nach § 10 SächsTranspG, mit dem Sie sich an die Polizeidirektion Dresden gewandt hatten, und Zugang zu der Information Fachvortrag "Grundsätze der polizeilichen Einsatzbewältigung am Beispiel einer lebensbedrohlichen Einsatzlage, Candy Sommer, Polizei Dresden" beantragten. Mit Bescheid vom 27. November 2023 hatte die Polizeidirektion Dresden Ihren Antrag abgelehnt. Ich habe in der Angelegenheit die Polizeidirektion Dresden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Sobald diese vorliegt, komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az: T-6012/1/60 [#291026] Sehr << Anrede >> zu meinem Vermittlungsersuchen vom 30. November 2023;…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az: T-6012/1/60 [#291026]
Datum
5. April 2024 14:41
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meinem Vermittlungsersuchen vom 30. November 2023; Az: T-6012/1/60; hatten Sie mir am 11.12.23 freundlicherweise geantwortet: " Sie haben sich mit Schreiben vom 30. November 2023 an mich gewandt und um Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gebeten. Dem vorausgegangen war ein Antragsverfahren nach § 10 SächsTranspG, mit dem Sie sich an die Polizeidirektion Dresden gewandt hatten, und Zugang zu der Information Fachvortrag "Grundsätze der polizeilichen Einsatzbewältigung am Beispiel einer lebensbedrohlichen Einsatzlage, Candy Sommer, Polizei Dresden" beantragten. Mit Bescheid vom 27. November 2023 hatte die Polizeidirektion Dresden Ihren Antrag abgelehnt. Ich habe in der Angelegenheit die Polizeidirektion Dresden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. " Leider habe ich seitdem keine weiteren Informationen erhalten. Daher möchte ich nachhaken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
<< Antragsteller:in >>: Polizeidirektion Dresden; Az: T-6012/1/60 hier: Ihre Sachstandsanfrage vom 5.…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Polizeidirektion Dresden; Az: T-6012/1/60
Datum
12. April 2024 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
hier: Ihre Sachstandsanfrage vom 5. April 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich am 5. April 2024 an mich gewandt und um Mitteilung zum aktuellen Sachstand in dem hier anhängigen Vermittlungsverfahren gebeten. Ich habe aufgrund Ihres Vermittlungsersuchens vom 30. November 2023 die Polizeidirektion Dresden angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert, weshalb ein Informationszugang zu dem von Ihnen begehrten Vortrag nicht möglich sei. Nach mehrmaligem Schriftwechsel, mit dem ich insbesondere die nur unzureichende Begründung im Bescheid der Polizeidirektion Dresden vom 27. November 2023 gerügt und einige rechtliche Hinweise erteilt habe, konnte mir die Polizeidirektion Dresden plausibel darstellen, dass für die von Ihnen begehrte Information der Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sächsisches Transparenzgesetz einschlägig ist. Danach besteht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SächsTranspG keine Transparenzpflicht, soweit das Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit nicht unerheblich gefährden würde. In dem von Ihnen begehrten Vortrag "Grundsätze der polizeilichen Einsatzbewältigung am Beispiel einer lebensbedrohlichen Einsatzlage" werden unter anderem Informationen zu polizeilichen Einsatztaktiken dargestellt. Es wird dabei auch auf Dokumente Bezug genommen, die als Verschlusssache eingestuft sind. Durch das Bekanntwerden von Einsatztaktiken und Vorgehensweisen der Einsatzkräfte ist es zumindest möglich, dass Gewalt- und Straftäter dieses Wissen für Ihre Zwecke missbrauchen und damit einzelne Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährden. Es ist daher zumindest objektiv möglich, dass die Bekanntgabe der Information zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen könnte. In Anbetracht des hohen Gewichtes der hier zu berücksichtigenden Rechtsgüter, wie Schutz von Leib und Leben oder dem Schutz wichtiger Infrastrukturen im Freistaats Sachsen, ist es auch unerheblich, dass die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt dieser Gefährdung als gering einzuschätzen ist. Die objektive Möglichkeit dafür ist ausreichend, um die Transparenzpflicht für diese Information nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SächsTranspG auszuschließen. Ich bedaure Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können und schließe den Vorgang damit hier ab. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Polizeidirektion Dresden; Az: T-6012/1/60 [#291026] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermit…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeidirektion Dresden; Az: T-6012/1/60 [#291026]
Datum
12. April 2024 10:39
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung in meiner Angelegenheit (T-6012/1/60) und den damit verbundenen Aufwand Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291026/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>