Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Vom 20.09. bis 21.09.23 fand in Potsdam die Konferenz Public-IT-Security (PITS) statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

21.09.23 11:25 Uhr
Pitch 3: Kalte Pizza, Warme Cola – Malware Incident Response aus dem Blickwinkel der Cybercrime-Ermittlung
Dirk Kunze, Dezernatsleiter Ermittlungen Cybercrime/Cyber Recherche- und Fahndungszentrum, Landeskriminalamt NRW

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vo…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023 [#291683]
Datum
5. November 2023 15:59
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom 20.09. bis 21.09.23 fand in Potsdam die Konferenz Public-IT-Security (PITS) statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 21.09.23 11:25 Uhr Pitch 3: Kalte Pizza, Warme Cola – Malware Incident Response aus dem Blickwinkel der Cybercrime-Ermittlung Dirk Kunze, Dezernatsleiter Ermittlungen Cybercrime/Cyber Recherche- und Fahndungszentrum, Landeskriminalamt NRW Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW "Vortrag des Landes…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023 [#291683]
Datum
11. Dezember 2023 13:44
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW "Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023 [#291683] " vom 05.11.23 habe ich bislang noch keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Daher möchte ich nachhaken. Bitte informieren Sie mich über den Stand meines Antrags. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW "Vortrag des Landes…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023 [#291683]
Datum
1. Januar 2024 18:58
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW "Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023 [#291683]" vom 05.11.23 habe ich bislang noch keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Daher möchte ich nachhaken. Bitte informieren Sie mich über den Stand meines Antrags. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023“ [#291683]
Datum
1. Februar 2024 09:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291683/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz mehrfacher Nachfrage keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291683.pdf Anfragenr: 291683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291683/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.02.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023“ [#291683]
Datum
2. Februar 2024 11:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.02.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 02.02.2024 Ref. 14. - Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.02.2024
Datum
6. Februar 2024 12:04
Status
Warte auf Antwort
Ref. 14. - Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.5-884/24 Betreff: Ihre E-Mail vom 02.02.2024 1. Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 14 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 14-209.2.3.1.5-884/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.11…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14-209.2.3.1.5-884/24 Informationszugang zu einem Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023
Datum
9. Februar 2024 07:17
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 14-209.2.3.1.5-884/24 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 15.11.2023 auf Informationszugang zu einem Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt NRW
Kein Nachrichtentext
Von
Landeskriminalamt NRW
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. März 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (ZA4-21.30.02-157/24) und das Übersen…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortrag des Landeskriminalamts NRW bei der Public-IT-Security im September 2023 [#291683]
Datum
9. März 2024 19:07
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags (ZA4-21.30.02-157/24) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>