Vortrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales beim "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" im Oktober 2023

Am 13.10.23 fand das "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" in Dresden statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

13.10.23 14:15 - 14:45
Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser
Marcus Strotkötter, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Dresden

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Oktober 2023
  • Frist
    29. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 13.10.23 fand das &…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales beim "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" im Oktober 2023 [#291148]
Datum
27. Oktober 2023 15:12
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13.10.23 fand das "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" in Dresden statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 13.10.23 14:15 - 14:45 Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser Marcus Strotkötter, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Dresden Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291148/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 27.10.2023, in der Sie um Übermittlung von…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Vortrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales beim "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" im Oktober 2023 [#291148]
Datum
30. Oktober 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 27.10.2023, in der Sie um Übermittlung von Unterlagen zu dem Vortrag "Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser" auf dem am 13.10.2023 stattgefundenen Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen - bitten. Hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres Antrages auf Zugang von Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz am 30.10.2023 beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigt. Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass das Redemanuskript bzw. die p…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Vortrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales beim "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" im Oktober 2023 [#291148]
Datum
15. November 2023 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass das Redemanuskript bzw. die präsentierten Dokumente des im „Fachsymposium – Dekontamination von verletzten Personen“ gehaltenen Vortrags „Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser“ als Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch eingestuft wurden. Aus diesem Grund sind die Materialien ausschließlich für den internen Gebrauch und für die Teilnehmer des Fachsymposiums zugänglich. Auf Nachfrage bei den Organisatoren der Fachveranstaltung haben Sie nicht an der Veranstaltung teilgenommen. Aufgrund von § 5 Absatz 1 Nr. 12 Sächsisches Transparenzgesetz besteht keine Transparenzpflicht. Somit können wir Ihnen die gewünschten Dokumente nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. …
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vortrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales beim "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" im Oktober 2023 [#291148]
Datum
15. November 2023 16:12
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291148/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformat…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vortrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales beim "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen" im Oktober 2023“ [#291148]
Datum
18. November 2023 20:53
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291148/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Begründung der angefragten Behörde - meiner Meinung nach - nicht statthaft ist. Die Behörde gibt an, dass der Vortrag als "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch eingestuft" (VS-nfD) sei. Der angefragte Vortrag wurde jedoch auf einer Messe öffentlich gehalten. Zum "Fachsymposium - Dekontamination von verletzten Personen", auf dem dieser Vortrag gehalten worden ist, heißt es unter https://www.messe-florian.de/messe/fachsymposium-dekontamination-von-verletzten-personen/ dazu lediglich: "Die Teilnahme ist im Tagesticket inbegriffen. Die Anmeldung erfolgt hier. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt." Informationen, die mit VS-NfD gekennzeichnet sind, dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Als Verschlusssache gelten Informationen generell, wenn sie aus staatlichen Interessen geheim gehalten werden müssen. Eine Nachweispflicht über die Berechtigung zum Besuch des Vortrags wird offensichtlich von den Veranstaltern nicht gefordert. Die Öffentlichkeit des Vortrags und die gleichzeitige Einstufung als VS-nfD widersprechen sich nach meiner Einschätzung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291148.pdf Anfragenr: 291148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291148/
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Kein Nachrichtentext
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihr Antrag auf Information nach SächsTranspG vom 27.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Sc…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Ihr Antrag auf Information nach SächsTranspG vom 27.10.2023
Datum
24. November 2023 13:14
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben senden wir Ihnen zu Ihrem Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz vom 27. Oktober 2023 zu. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
hier: Ihr Vermittlungsersuchen gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG Az: T-6012/1/54 Sehr << Antragsteller:in …
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
hier: Ihr Vermittlungsersuchen gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG Az: T-6012/1/54
Datum
29. November 2023 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit Schreiben vom 18. November 2023 an mich gewandt und um Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gebeten. Dem vorausgegangen war ein Antragsverfahren nach § 10 SächsTranspG, mit dem Sie sich am 27. Oktober 2023 an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gewandt hatten, und um Übersendung von im Rahmen eines bei der Fachmesse "Florian" gehaltenen Fachvortrages präsentierten Dokumenten und des entsprechenden Redemanuskriptes baten. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat das SMS Ihren Antrag zunächst mit Email vom 15. November 2023 abgelehnt. Zur Begründung führt das SMS an, dass die von Ihnen beantragten Informationen als "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" eingestuft werden. Der Ausschlusstatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 SächsTranspG sei einschlägig. Sie begründen Ihr Vermittlungsersuchen damit, dass die fraglichen Informationen, hier der genannte Fachvortrag im Rahmen einer Messe öffentlich präsentiert wurde. Dies würde der vom SMS geltend gemachten Regelung, die Informationen als Verschlusssache zu deklarieren, widersprechen. Ich habe in der Angelegenheit das SMS angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Sobald diese vorliegt, komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Schon jetzt teile ich Ihnen aber mit, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass Ihnen das SMS rechtmäßig den Zugang zu den beantragten Informationen verwehrt. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
<< Antragsteller:in >>: SMS; Az: T-6012/1/54-2024/6125 Ihr Vermittlungsersuchen gemäß § 13 Abs. 1 S. 2…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: SMS; Az: T-6012/1/54-2024/6125
Datum
27. März 2024 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Vermittlungsersuchen gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihr Vermittlungsersuchen gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) vom 18. November 2023. In der Sache ging ein Antragsverfahren nach § 10 Abs. 1 SächsTranspG voraus, mit dem Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) den Zugang zu der Information eines Fachvortrages "Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser" beantragt hatten. Nachdem der Antrag durch das SMS mit der Begründung abgelehnt worden war, die von Ihnen begehrte Information sei als Verschlusssache eingestuft, hatten Sie sich an mich gewendet und um Vermittlung nach § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG gebeten. Ich habe in der Sache das SMS angeschrieben und um Stellungnahme dazu aufgefordert, weshalb der in Rede stehenden Vortrag als Verschlusssache eingestuft worden sei und weshalb der Vortrag öffentlich auf eine Fachmesse vorgetragen wurde, obgleich die zugrundeliegenden Informationen als Verschlusssache eingestuft werden. Nach mehrmaligem Schriftwechsel hat mir das SMS im Ergebnis plausibel darlegen können, dass der Fachvortrag als Verschlusssache eingestuft wurde und dessen Gebrauch nur für den Dienstgebrauch zulässig ist. Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 12 SächsTranspG ist es ausreichend, dass die fragliche Information als Verschlusssache nach § 4 Abs. 1 S. 2 Sächsischem Sicherheitsüberprüfungsgesetz eingestuft wurde, um diese von der Transparenzverpflichtung auszunehmen. So liegt es hier. Daneben konnte mir das SMS darlegen, das der Vortrag auf der Fachmesse FLORIAN nicht öffentlich gehalten wurde und daher nicht für jedermann zugänglich war. Vielmehr fand im Vorfeld der Messe eine Anmeldung und Registrierung für den Vortrag statt, die auf der Messe auch durch Zugangskontrolle überwacht wurde. Im Ergebnis besteht für die von Ihnen begehrte Information nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 SächsTranspG keine Transparenzverpflichtung des SMS. Ich habe das SMS darauf hingewiesen, dass eine Transparenzpflicht bei einer möglichen Aufhebung der Einstufung wieder besteht. Eine weitergehende Vermittlungstätigkeit meiner Dienststelle ist nicht notwendig. Ich schließe den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: SMS; Az: T-6012/1/54-2024/6125 [#291148] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung in mei…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SMS; Az: T-6012/1/54-2024/6125 [#291148]
Datum
27. März 2024 17:08
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung in meiner Angelegenheit (Az: T-6012/1/54-2024/6125) und den damit verbundenen Aufwand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291148/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>