Vortrag Florian 2023

13.10.23 14:15 - 14:45
Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser
Marcus Strotkötter, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Dresden

Ich verweise explizit auf die Bearbeitung meiner Anfrage Abschnitt 3 des Sächsisches Transparenzgesetzes. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass durch Schwärzungen die Klassifizierung aufgehoben werden können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 13.10.23 14:15 - 14:45…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortrag Florian 2023 [#292490]
Datum
16. November 2023 11:57
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
13.10.23 14:15 - 14:45 Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser Marcus Strotkötter, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Dresden Ich verweise explizit auf die Bearbeitung meiner Anfrage Abschnitt 3 des Sächsisches Transparenzgesetzes. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass durch Schwärzungen die Klassifizierung aufgehoben werden können.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292490/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 16.11.2023, in der Sie um Übermittlung des…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Vortrag Florian 2023 [#292490]
Datum
17. November 2023 10:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 16.11.2023, in der Sie um Übermittlung des Zwischenberichts Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser bitten. Hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres Antrages auf Zugang von Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz am 16.11.2023 beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigt. Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihr Antrag auf Information nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> angefüg…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Ihr Antrag auf Information nach dem Sächsischen Transparenzgesetz
Datum
29. November 2023 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben senden wir Ihnen vorab zu Ihrem Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz vom 16. November 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Information nach dem Sächsischen Transparenzgesetz [#292490] Sehr geehrte Damen und Herren, vie…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Information nach dem Sächsischen Transparenzgesetz [#292490]
Datum
29. November 2023 10:20
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Bescheid. Ich möchte nicht den Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser an sich, sondern meine Anfrage bezieht sich auf die Vortragsfolien. Der Vortrag wurde am 13.10.23 14:15 - 14:45 von Marcus Strotkötter gehalten. Der Vortrag war öffentlich auf der Florian 2023 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292490/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformat…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vortrag Florian 2023“ [#292490]
Datum
29. November 2023 10:23
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292490/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Vortrag wurde auf der Florian 2023 öffentlich gehalten. Es wurde dazu keine gesonderte Kontrolle einer speziellen Berechtigung durchgeführt. Es wurde nicht geprüft, ob durch Schwärzung die Geheimhaltung aufgehoben werden kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 292490.pdf - 2023-11-29_1-antwortschreiben.pdf Anfragenr: 292490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292490/
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
AW: Ihr Antrag auf Information nach dem Sächsischen Transparenzgesetz [#292490] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Information nach dem Sächsischen Transparenzgesetz [#292490]
Datum
1. Dezember 2023 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. In Ihrem Antrag auf Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) vom 16. November 2023 baten Sie um Zusendung des Zwischenberichts Statusermittlung der Leistungsfähigkeiten sächsischer Krankenhäuser. Eine Zusendung von Vortragsfolien wurde von Ihnen nicht angefordert. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Vortragsfolien nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz als Verschlusssache "VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft sind und daher nicht zugesandt werden können. Einen auf Übersendung der Vortragsfolien gerichteten Antrag müssten wir aller Voraussicht nach wieder per Bescheid ablehnen. Sofern Sie dennoch an Ihrem neuen Antrag nach SächsTranspG festhalten wollen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
<< Antragsteller:in >>: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#292490]
Datum
8. Dezember 2023 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
hier: Ihr Vermittlungsersuchen gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich mit Schreiben vom 29. November 2023 an mich gewandt und um Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gebeten. Dem vorausgegangen war ein Antragsverfahren nach § 10 SächsTranspG, mit dem Sie sich an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gewandt hatten. Sie baten im Rahmen der Antragstellung um Zugang zu der Information, Zwischenbericht Statusermittlung der Leistungsfähigkeit sächsischer Krankenhäuser, Marcus Strotkötter, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit Schreiben vom 27. November 2023 lehnte das SMS Ihren Antrag ab und begründete dies damit, dass der Ausschlusstatbestand nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 SächsTranspG einschlägig sei. Die von Ihnen begehrte Information sei als Verschlusssache "VS - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Sie begründen Ihr Vermittlungsersuchen damit, dass Sie in Ihrem Anspruch auf Informationszugang verletzt seien, weil die von Ihnen begehrte Information (Vortrag) auf einer Fachmesse (Florian) öffentlich gehalten wurde. Dabei sei keine Kontrolle einer speziellen Berechtigung durchgeführt wurden. Auch sei nicht geprüft worden, ob durch Schwärzung die Geheimhaltung hätte aufgehoben werden können. Ich habe in der Angelegenheit das SMS angeschrieben und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sobald diese vorliegt, komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Schon vorab möchte ich Ihnen allerdings mitteilen, dass es für das Vorliegen des Ausschlussgrundes nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 SächsTranspG grundsätzlich ausreichend ist, dass die Behörde die fragliche Information als Verschlusssache nach § 4 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz eingestuft hat. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. März 2024 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.