Vorträge der Feuerwehr Münster bei der 67. Jahresfachtagung der vfdb vom 10. bis 12.05.21

Vom 10.05. bis 12.05.21 fand die 67. Jahresfachtagung der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) online statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

10.05.21, 16:05 - 16:35 Uhr
Und ein Unfall wird zur Amokfahrt - Lehren aus dem Einsatz in Münster
Dirk Hülsken, Feuerwehr Münster

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der Feuerwehr Münster bei der 67. Jahresfachtagung der vfdb vom 10. bis 12.05.21 [#220315]
Datum
12. Mai 2021 21:41
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom 10.05. bis 12.05.21 fand die 67. Jahresfachtagung der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) online statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 10.05.21, 16:05 - 16:35 Uhr Und ein Unfall wird zur Amokfahrt - Lehren aus dem Einsatz in Münster Dirk Hülsken, Feuerwehr Münster Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220315/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Münster
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten und bedanken uns für Ihr Interesse. Ich muss Ihren Antrag …
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
AW: Vorträge der Feuerwehr Münster bei der 67. Jahresfachtagung der vfdb vom 10. bis 12.05.21 [#220315]
Datum
28. Mai 2021 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten und bedanken uns für Ihr Interesse. Ich muss Ihren Antrag vom 12.5.21 nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) negativ bescheiden, da die Rechtsvoraussetzungen nach § 2 IFG NRW "Anwendungsbereich" nicht erfüllt sind. •der am 12.05.2021 im Rahmen der vfdb Jahresfachtagung gehaltene Vortrag ist unter Einladung einer Privatperson für den gemeinnützigen Verein vfdb erfolgt. •Der Vortrag war nicht öffentlich und wurde vom Vortragenden nicht als Mitarbeiter der Feuerwehr Münster gehalten. •Teilnehmer der Jahresfachtagung mussten für die Teilnahme bezahlen. Sie können daher versuchen, den Tagungsband der 67. Jahresfachtagung, und damit Auszüge aus dem Vortrag, bei der vfdb e.V. käuflich zu erwerben (Richtlinien bestellen: vfdb.de - Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.). Der Tagungsband ist mit einer ISBN Nr. versehen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Klarstellung zum Sachverhalt.…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Vorträge der Feuerwehr Münster bei der 67. Jahresfachtagung der vfdb vom 10. bis 12.05.21 [#220315]
Datum
30. Mai 2021 09:49
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Klarstellung zum Sachverhalt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220315/