Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021

Vom 17.11. bis 18.11.21 fand die Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

17.11.21 10:30 Whistleblowing, Compliance & Co.: Europarechtliche Entwicklungen und Auswirkungen auf den Öffentlichen Dienst
Dr. Nico Herold, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Ludwig-Maximilians-Universität München

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Begründung:
Im vergangenen Jahr habe ich eine zweistellige Anzahl Sicherheitslücken im Gesundheitsbereich anzeigen müssen, mit Verantwortlichen in Deutschland und im benachbarten Ausland.
Dabei waren immer wieder personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten von Patienten über Internet frei zugänglich.
In den meisten Fällen waren die Verursacher öffentliche kommunale Einrichtungen.
Daher interessiert mich Ihr Vortrag.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vom 17.11. bis…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021 [#233386]
Datum
20. November 2021 21:55
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vom 17.11. bis 18.11.21 fand die Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 17.11.21 10:30 Whistleblowing, Compliance & Co.: Europarechtliche Entwicklungen und Auswirkungen auf den Öffentlichen Dienst Dr. Nico Herold, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Ludwig-Maximilians-Universität München Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Begründung: Im vergangenen Jahr habe ich eine zweistellige Anzahl Sicherheitslücken im Gesundheitsbereich anzeigen müssen, mit Verantwortlichen in Deutschland und im benachbarten Ausland. Dabei waren immer wieder personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten von Patienten über Internet frei zugänglich. In den meisten Fällen waren die Verursacher öffentliche kommunale Einrichtungen. Daher interessiert mich Ihr Vortrag. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233386/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Diens…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021 [#233386]
Datum
13. Januar 2022 20:28
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021“ vom 20.11.2021 (#233386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233386/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Diens…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021 [#233386]
Datum
2. März 2022 12:01
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021“ vom 20.11.2021 (#233386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Diens…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021 [#233386]
Datum
30. März 2022 22:04
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021“ vom 20.11.2021 (#233386) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorträge der LMU auf der Tagung “Zukunft Dienstrecht” in Bonn am 17.11.2021“ [#233386]
Datum
27. April 2022 21:31
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/233386/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage trotz mehrfacher Erinnerung nicht beantwortet worden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 233386.pdf Anfragenr: 233386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233386/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 27. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist beim Bayerischen Lan…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 27. April 2022
Datum
13. Mai 2022 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ein-gegangen. Aufgrund der dauerhaft hohen Zahl von Eingängen und aktuell eingeschränkter Personalkapazität kann es derzeit längere Zeit dauern, bis der Vorgang bearbeitet wird. Wir bitten insoweit um Verständnis. Wir kommen so bald wie möglich wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 27. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. …
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 27. April 2022
Datum
6. Juli 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. April 2022, mit der Sie mich um Vermittlung bei Ihrer FragDenStaat-Anfrage (#233386) an die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München) nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern bitten. Sie haben mit Schreiben vom 20. November 2021 über die Plattform "FragDen-Staat.de" die LMU München um Bereitstellung von Dokumenten gebeten, die im Rahmen eines Vortrages am 17. November 2021 bei der Tagung "Zukunft Dienstrecht" präsentiert wurden. Bisher haben Sie scheinbar keine Antwort der LMU München erhalten. Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich nur in dem Umfang tätig werden kann, in dem mich der bayerische Gesetzgeber mit Kompetenzen ausgestattet hat. Meine Aufsichtszuständigkeit bezieht sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) auf die Überwachung der Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen. Im Hinblick auf allgemeine Zugangsansprüche als solche habe ich daher grundsätzlich nur beim allgemeinen Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG eine Prüfungskompetenz. Nach Maßgabe von Art. 39 BayDSG hat grundsätzlich jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten bayerischer öffentlicher Stellen. Dieses allgemeine Auskunftsrecht findet nach Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG jedoch keine Anwendung auf Hochschulen. Die LMU München ist gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Hochschulgesetz eine staatliche Hochschule des Freistaats Bayern. Sie haben daher gegenüber der LMU München keinen Anspruch auf Auskunft auf die von Ihnen begehrten Informationen aus Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG. Ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden gegenüber der LMU München ist mir daher nicht möglich. Ich erlaube mir jedoch anzuregen, dass Sie sich mit dem Dozenten bzw. dem Lehrstuhl direkt in Verbindung setzen. Eventuell ist man ja bereit Ihnen den Vortrag auch ohne ein entsprechendes Recht aus Art. 39 BayDSG zur Verfügung zu stellen. Abschließend möchte ich Sie noch auf die Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz - Erläuterungen und Materialien" aufmerksam machen, welche die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorgängerbestimmung des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis 24. Mai 2018 geltenden Fassung erläutert. Diese können Sie auf unserer Internetseite https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufen. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 27. April 2022 [#233386] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einschätzung …
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 27. April 2022 [#233386]
Datum
9. Juli 2022 21:33
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einschätzung in meiner Angelegenheit (Bitte um Vermittlung bei meiner FragDenStaat-Anfrage (#233386) an die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 233386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233386/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>