Vorträge der ZITIS bei der Veranstaltung Polizeitage 2022 am 22.02.2021

Anfrage an: ZITiS

Am 22.02.22 fand die Tagung "Polizeitage 2022" online statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

09:50 KI-Anwendungen im BOS-Umfeld
Wilfried Karl, Präsident, Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 22.02.22 fand …
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der ZITIS bei der Veranstaltung Polizeitage 2022 am 22.02.2021 [#241670]
Datum
22. Februar 2022 20:57
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 22.02.22 fand die Tagung "Polizeitage 2022" online statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 09:50 KI-Anwendungen im BOS-Umfeld Wilfried Karl, Präsident, Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241670/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 22.02.2022 Ihr Zeichen: #241670 Unser Zeichen: RF/22020900 Sehr Antragstelle…
Von
ZITiS
Betreff
WG: Vorträge der ZITIS bei der Veranstaltung Polizeitage 2022 am 22.02.2021 [#241670]
Datum
1. März 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 22.02.2022 Ihr Zeichen: #241670 Unser Zeichen: RF/22020900 Sehr Antragsteller/in Wir bestätigen den Empfang Ihrer E-Mail vom 22.02.2022. Mit E-Mail vom 22.02.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes ("IFG") die Übersendung von Dokumenten, die Herr Wilfried Karl, Präsident der ZITiS, als Referent bei der Veranstaltung "Digitaler Polizeitag" am 22.02.22 im Rahmen seines Vortrags "KI-Anwendungen im BOS-Umfeld" präsentierte. I. Entscheidung Ihr Antrag wird abgelehnt. II. Begründung Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Mangels amtlicher Information nach § 2 Nummer 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist der Anwendungsbereich des IFG nicht eröffnet. Nach § 2 Nummer 1 IFG ist eine amtliche Information jede, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, wobei Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, nicht dazu gehören. Herr Wilfried Karl trug beim antragsgegenständlichen Vortrag im Rahmen des Digitalen Polizeitages nur mündlich vor und präsentierte dabei keinerlei Dokumente. Bloße Ideen, Gedanken oder das Wissen eines Beschäftigten fallen nicht unter den Begriff der amtlichen Informationen nach § 2 Nummer 1 IFG (VG Berlin 2. Kammer, Beschl. v. 29.1.2010 - VG 2 A 134.08, UA S. 5). Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich ("ZITiS") erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich ("ZITiS"), Zamdorfer Straße 88, 81677 München, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erklärt werden. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie unter https://www.zitis.bund.de/DE/Service/Daten-schutz/datenschutz_node.html auf der Internetseite der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Danke für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vorträge der ZITIS bei der Veranstaltung Polizeitage 2022 am 22.02.2021 [#241670]
Datum
2. März 2022 11:49
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Danke für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241670/