Vorträge des BSI bei der Konferenz Panta Rhei - IT-Security by future am 09.09.21 in Berlin

Am 09.09.21 fand die Konferenz "Panta Rhei - IT-Security by future" in Berlin statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

09.09.21 09.40 Uhr Panta Rhei – aber in die richtige Richtung
Arne Schönbohm, Präsident, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

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  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 09.09.21 fand …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Vorträge des BSI bei der Konferenz Panta Rhei - IT-Security by future am 09.09.21 in Berlin [#228107]
Datum
9. September 2021 23:33
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 09.09.21 fand die Konferenz "Panta Rhei - IT-Security by future" in Berlin statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 09.09.21 09.40 Uhr Panta Rhei – aber in die richtige Richtung Arne Schönbohm, Präsident, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2021
Status
Warte auf Antwort