Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021

Am 08.02.22 fand die Tagung "Digitaler Katastrophenschutzkongress 2022” online statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

08.02.22 10.00 Uhr
Unterstützung durch die Bundeswehr bei Krisenlagen
Generalmajor Carsten Breuer, Leiter des Corona-Krisenstabes des Bundesregierung

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.02.22 fand …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
12. Februar 2022 22:57
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 08.02.22 fand die Tagung "Digitaler Katastrophenschutzkongress 2022” online statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 08.02.22 10.00 Uhr Unterstützung durch die Bundeswehr bei Krisenlagen Generalmajor Carsten Breuer, Leiter des Corona-Krisenstabes des Bundesregierung Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240720/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet die Behörde über den Antrag auf Informationszugang, d…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
24. Februar 2022 19:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet die Behörde über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) verfügt nicht über die von Ihnen begehrten Informationen. Die federführende Zuständigkeit bezüglich der Maßnahmen zur Überwindung der derzeitigen Pandemie liegt gemäß § 25 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien beim Bundesgesundheitsministerium. Es erscheint daher ratsam, dass Sie sich mit Ihrem Antrag an die zuständigen Behörden wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an das Bundesgesundhe…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
24. Februar 2022 22:52
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Ich werde mich an das Bundesgesundheitsministerium wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240720/
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Februar 2022
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.02.22 fand …
Von
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Betreff
Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
24. Februar 2022 22:59
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.02.22 fand die Tagung "Digitaler Katastrophenschutzkongress 2022” online statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 08.02.22 10.00 Uhr Unterstützung durch die Bundeswehr bei Krisenlagen Generalmajor Carsten Breuer, Leiter des Corona-Krisenstabes des Bundesregierung Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat mir dazu mitgeteilt: "Die federführende Zuständigkeit bezüglich der Maßnahmen zur Überwindung der derzeitigen Pandemie liegt gemäß § 25 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien beim Bundesgesundheitsministerium. Es erscheint daher ratsam, dass Sie sich mit Ihrem Antrag an die zuständigen Behörden wenden. " Siehe dazu auch https://fragdenstaat.de/a/240720 Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240720/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. März 2022
Status
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<<E-Mail-Adresse>>
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.02.22 fand …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
27. März 2022 14:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.02.22 fand die Tagung "Digitaler Katastrophenschutzkongress 2022” online statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 08.02.22 10.00 Uhr Unterstützung durch die Bundeswehr bei Krisenlagen Generalmajor Carsten Breuer, Leiter des Corona-Krisenstabes des Bundesregierung Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat mir dazu mitgeteilt: "Die federführende Zuständigkeit bezüglich der Maßnahmen zur Überwindung der derzeitigen Pandemie liegt gemäß § 25 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien beim Bundesgesundheitsministerium. Es erscheint daher ratsam, dass Sie sich mit Ihrem Antrag an die zuständigen Behörden wenden. " Siehe dazu auch https://fragdenstaat.de/a/240720 Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophens…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzk... [#240720]
Datum
30. März 2022 07:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen gewünschten Informationen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
31. März 2022 14:43
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Generalmajor Carsten Breuer nimmt seine Aufgaben als Leiter des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung im Bundeskanzleramt wahr. Dieses ist im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz die sachnächste Behörde. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Darstellung des Sachverhalts.…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
31. März 2022 22:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Darstellung des Sachverhalts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240720/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
<<E-Mail-Adresse>>
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Briefpost
Betreff
Datum
31. März 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.02.22 fand …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
31. März 2022 23:04
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 08.02.22 fand die Tagung "Digitaler Katastrophenschutzkongress 2022” online statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 08.02.22 10.00 Uhr Unterstützung durch die Bundeswehr bei Krisenlagen Generalmajor Carsten Breuer, Leiter des Corona-Krisenstabes des Bundesregierung Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die von Generalmajor Carsten Breuer bei der Tagung präsentierten Dokumente zur Verfügung. Das Bundesministerium für Gesundheit, Referat Z 36, teilte mir dazu am 31.03.22 mit: " [...] Generalmajor Carsten Breuer nimmt seine Aufgaben als Leiter des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung im Bundeskanzleramt wahr. Dieses ist im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz die sachnächste Behörde. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. " Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/240720 Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
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Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. April 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Betreff
Vorträge des Leiters des Corona-Krisenstabes der Bundesregierung beim Digitalen Katastrophenschutzkongress 2022 am 08.02.2021 [#240720]
Datum
22. April 2022 23:26
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (Ihr Az 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 073) und das Übersenden Ihrer Nachricht per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in