Vortragsdokumentation der Analytischen Task Force (ATF) Köln bei der Schulung des Gefahrstoffzugs des Rhein-Lahn-Kreises

Unter
https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/20111205_einfuehrungserlass_atf.pdf
heißt es
"
Die Städte Dortmund und Köln haben sich verpflichtet, jeweils eine Analytische Task Force (ATF) zu betreiben. Die Kosten hierfür teilen sich jeweils die beiden Städte mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland.
"

Ferner heißt es unter
https://bks-portal.rlp.de/organisation/landkreis-rhein-lahn-kreis/aktuelles/gefahrstoffzug-des-rhein-lahn-kreises-besucht
am 20.03.24:
"
Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force.

Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.

Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung.
Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.
Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen.
Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt.
Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.
Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.
"

Mein Anliegen:
Zitat oben: "Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt."
Bitte stellen Sie die Dokumente des "theoretischen Vortrags über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten" zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortragsdokumentation der Analytischen Task Force (ATF) Köln bei der Schulung des Gefahrstoffzugs des Rhein-Lahn-Kreises [#303778]
Datum
21. März 2024 14:21
An
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/20111205_einfuehrungserlass_atf.pdf heißt es " Die Städte Dortmund und Köln haben sich verpflichtet, jeweils eine Analytische Task Force (ATF) zu betreiben. Die Kosten hierfür teilen sich jeweils die beiden Städte mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland. " Ferner heißt es unter https://bks-portal.rlp.de/organisation/landkreis-rhein-lahn-kreis/aktuelles/gefahrstoffzug-des-rhein-lahn-kreises-besucht am 20.03.24: " Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force. Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten. Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig. Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung. Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet. " Mein Anliegen: Zitat oben: "Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt." Bitte stellen Sie die Dokumente des "theoretischen Vortrags über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten" zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303778/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich lehne Ihren Antrag nach IfG gemäß § 5 Abs. 4 Var. 2 IFG NRW ab, da di…
Von
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Betreff
WG: Vortragsdokumentation der Analytischen Task Force (ATF) Köln bei der Schulung des Gefahrstoffzugs des Rhein-Lahn-Kreises [#303778]
Datum
12. April 2024 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich lehne Ihren Antrag nach IfG gemäß § 5 Abs. 4 Var. 2 IFG NRW ab, da die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen ist. Grundlage für unsere Vorstellungen der ATF bei externen Besuchern ist die offizielle BBK - Broschüre. Daraus gehen alle Informationen hervor, die den Aufbau und die Ausstattung der ATF Deutschlandweit betreffen. Folgend finden Sie den Link zur BBK - Seite und dem dort veröffentlichten Informationspapier. https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/CBRN-Schutz/CBRN-Faehigkeiten/Analytische-Task-Force/analytische-task-force_node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. …
An Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vortragsdokumentation der Analytischen Task Force (ATF) Köln bei der Schulung des Gefahrstoffzugs des Rhein-Lahn-Kreises [#303778]
Datum
12. April 2024 10:31
An
Stadt Köln - Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303778/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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