Vortragsfolien/Handblätter etc. von Professor Dr. Michael Meyer-Hermann bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 14.10

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Vortragsfolien/Handblätter/Informationen etc. zur Corona-Situation von Professor Dr. Michael Meyer-Hermann, die dieser bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 14.10 vorgestellt hat

=> Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort - auch wenn die Informationen nicht vorhanden sind

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Vortrag…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortragsfolien/Handblätter etc. von Professor Dr. Michael Meyer-Hermann bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 14.10 [#200844]
Datum
15. Oktober 2020 11:30
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Vortragsfolien/Handblätter/Informationen etc. zur Corona-Situation von Professor Dr. Michael Meyer-Hermann, die dieser bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 14.10 vorgestellt hat => Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort - auch wenn die Informationen nicht vorhanden sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200844/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Az 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 250 Mit E-Mail vom 15. Oktober 2020 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
850,8 KB
Az 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 250 Mit E-Mail vom 15. Oktober 2020 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung von Informationen im Zusammenhang mit dem Vortrag des Herrn Professor Dr. Michael Meyer-Hermann bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Oktober 2020. Zugleich baten Sie um eine Vorabmitteilung, sofern sich bei der Bearbeitung Ihres Antrages die Entstehung von Kosten abzeichnen sollte. Die Recherche hat ergeben, dass sich in den für die Anfrage einschlägigen Informationen u.a. um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter, im vorliegenden Al Herrn Professor Dr. Meyer-Hermann, handelt. Vor Offenlegung dieser Daten ist das gesetzlich geregelte und mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbundenen Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG durchzuführen. Damit ist es . In Gebührenrahmen bis zu 500,00 € eröffnet, der sich aus Teil A, Nr. 2.2 Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 IFGGebV ergibt. Die Festlegung des Kostenansatzes innerhalb des Gebührenrahmens ergibt sich aus dem Umfang des erforderlichen Verwaltungsaufwands. Hierzu zählen vor allem die Personalkosten aber auch die Sachkosten eines Arbeitsplatzes. Der exakte Umfang des zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlichen personellen und sachlichen Aufwandes ergibt sich naturgemäß erst am Ende der Bearbeitung. Ihr auf Herausgabe von Dokumenten gerichteter Antrag kann demzufolge nicht kostenfrei durch eine einfache schriftliche Auskunft gem. Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 UIGGebV beschieden werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie mir innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, ob Sie an einer weiteren Bearbeitung des Verfahrens interessiert sind. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage IFG [#200844] Az 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 250 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte erneut um…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage IFG [#200844]
Datum
11. November 2020 09:00
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 250 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte erneut um ausschließlich elektronische Antwort. (§ 16 EGovG) 1. Können Sie mir die Informationen zukommen lassen, die als unkritisch betrachtet werden und kostenlos zur Verfügung gestellt werden können? (Bitte um elektronische Antwort) 2. Geht es hier um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder um "geistiges Eigentum" des Professors als Ausschlussgrund? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200844/