Vorzeigen eines Attestes im Rahmen der Maskenbefreiung in der Corona Neuinfektionschutzverordnung des Landes NRW
In der Corona Neuinfektionschutzverordnung des Landes NRW heisst es seit 01.10.2020: § 3 Maskenpflicht, Punkt 18.
von Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Die Verordnung führt nicht auf, wer zu diesem Verlangen befugt ist. Weder Sicherheitskräfte an z.B. Bahnhöfen, noch Aushilfskräfte auf der untersten Stufe der Nahrungskette in Supermärkten weisen die Eigenschaft eines Amtswalters auf, der die Herausgabe von und Einsicht in persönliche, medizinische, datenschutztechnisch besonders geschützte Daten einer Krankenakte verlangen dürfen.
Damit dem Attestinhaber nicht weiter zugemutet wird, den gesamten Tag mit seinem Attest vor fremden Menschen herumwedeln zu müssen, wird Auskunft über die Darstellung desjenigen Personenkreises verlangt, dem das Attest auf Verlangen vorzulegen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum20. August 2021
-
22. September 2021
-
2 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vorzeigen eines Attestes im Rahmen der Maskenbefreiung in der Corona Neuinfektionschutzverordnung des Landes NRW [#227123]
- Datum
- 20. August 2021 13:57
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: IFG-Antrag
- Datum
- 24. August 2021 09:42
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: IFG-Antrag [#227123]
- Datum
- 24. August 2021 23:42
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: WG: IFG-Antrag [#227123]
- Datum
- 25. August 2021 09:19
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: IFG-Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem IFG NRW zu dem „Personenkreises, dem das Attest [dass aus medizinischen Gründen eine Maske nicht getragen werden kann] auf Verlangen vorzulegen ist“ vom 20. August 2021
- Datum
- 27. August 2021 12:29
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: IFG-Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem IFG NRW zu dem „Personenkreises, dem das Attest [dass aus medizinischen Gründen eine Maske nicht getragen werden kann] auf Verlangen vorzulegen ist“ vom 20. August 2021 [#227123]
- Datum
- 27. August 2021 15:07
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: IFG-Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem IFG NRW zu dem „Personenkreises, [#227123]
- Datum
- 1. März 2022 00:48
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: IFG-Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem IFG NRW zu dem „Personenkreises, [#227123]
- Datum
- 1. März 2022 00:49
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- WG: WG: IFG-Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem IFG NRW zu dem „Personenkreises, [#227123]
- Datum
- 2. März 2022 10:39
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: WG: IFG-Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem IFG NRW zu dem „Personenkreises, [#227123]
- Datum
- 6. April 2022 15:06
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.