Vorzeitige Zurruhesetzung

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie viele BeamtenInnen wurden in den Jahren 2018 bis heute in den Vorruhestand versetzt. Sowohl auf eigenen Wunsch, als auch wegen Dienstunfähigkeit.
Bei wie vielen war noch Resturlaub vorhanden, der aufgrund Erkrankung nicht genommen werden konnte? Wie viele wurden darüber mündlich als auch schriftlich belehrt, dass dieser Urlaubsanspruch ausbezahlt werden kann. Bei wie vielen wurde diese gesetzlich vorgeschriebene Belehrung unterlassen? In wie vielen Fällen wurde der Urlaubsanspruch nicht an die Berechtigten ausbezahlt. Wie hoch beläuft sich die Gesamtsumme des nicht ausbezahlten Urlaubsanspruches.

Die Bearbeitung dieser Anfrage dürfte einfach zu bearbeiten sein, da die Daten praktisch per Knopfdruck ermittelt werden können.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Beam…
An Polizeipräsidium Aalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorzeitige Zurruhesetzung [#236394]
Datum
28. Dezember 2021 19:28
An
Polizeipräsidium Aalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele BeamtenInnen wurden in den Jahren 2018 bis heute in den Vorruhestand versetzt. Sowohl auf eigenen Wunsch, als auch wegen Dienstunfähigkeit. Bei wie vielen war noch Resturlaub vorhanden, der aufgrund Erkrankung nicht genommen werden konnte? Wie viele wurden darüber mündlich als auch schriftlich belehrt, dass dieser Urlaubsanspruch ausbezahlt werden kann. Bei wie vielen wurde diese gesetzlich vorgeschriebene Belehrung unterlassen? In wie vielen Fällen wurde der Urlaubsanspruch nicht an die Berechtigten ausbezahlt. Wie hoch beläuft sich die Gesamtsumme des nicht ausbezahlten Urlaubsanspruches. Die Bearbeitung dieser Anfrage dürfte einfach zu bearbeiten sein, da die Daten praktisch per Knopfdruck ermittelt werden können. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Aalen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wurde innerhalb des Polizeipräsidiums …
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in aus Berglen: Vorzeitige Zurruhesetzung [#236394] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
29. Dezember 2021 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wurde innerhalb des Polizeipräsidiums Aalen an die zuständigen Stellen zur Prüfung weitergeleitet. Hiernach erhalten Sie eine erneute Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Aalen
Sehr Antragsteller/in Ihr u. a. Antrag auf Informationen gem. LIFG ging beim Polizeipräsidium Aalen ein und wurde…
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in aus Berglen: Vorzeitige Zurruhesetzung [#236394] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
3. Januar 2022 07:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr u. a. Antrag auf Informationen gem. LIFG ging beim Polizeipräsidium Aalen ein und wurde zuständigkeitshalber dem Referat Recht und Datenschutz zur Prüfung weitergeleitet. Der Empfang wird hiermit bestätigt. Sie erhalten zu gegebener Zeit Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Aalen
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie das in der Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
AW: Antragsteller/in Antragsteller/in aus Berglen: Vorzeitige Zurruhesetzung [#236394] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
13. Januar 2022 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie das in der Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorzeitige Zurruhesetzung“ [#236394]
Datum
1. Februar 2022 20:43
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236394/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich aus der Antwort keine Nachweise über die tatsächlichen Kosten ergeben. Im übrigen wäre es ohne entsprechende Kosten möglich, die allgemeine Verfahrensweise bei PP Aalen mizuteilen. Weiterhin haben andere Polizeipräsidien und das Innenministerium keine Kosten geltend gemacht. Das PP Aalen möge doch diese Diskrepanz erklären. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236394.pdf - 2022-01-13_1-AnfrageLIFG-MitteilungGebhren.pdf Anfragenr: 236394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236394/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorzeitige Zurruhesetzung“ [#236394]
Datum
1. Februar 2022 20:43
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/284- [#236394] Sehr << Anrede >> ich ändere meine Anfrage an …
An Polizeipräsidium Aalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/284- [#236394]
Datum
29. März 2022 21:29
An
Polizeipräsidium Aalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich ändere meine Anfrage an das PP Aalen. Die neue Frage lautet: Werden die Betroffenen von vorzeitigem Ruhestand nach dienst- und verwaltungsrechtlich gebotenen Grundsätzen über ihre Rechte durch REDAS Aalen im Rahmen der dienstlichen Fürsorgepflicht informiert und belehrt. Insbesondere geht es hier um die Auszahlung von Überstunden und Resturlaub. Bitte übersenden Sie dazu ein Musterschreiben. Diese doch einfach zu beantwortende Frage dürfte doch kostenlos sein. Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorzeitige Zurruhesetzung“ vom 28.12.2021 (#236394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Polizeipräsidium Aalen
AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/284- [#236394] Sehr Antragsteller/in in der Anlage befindet sich die Antwo…
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/284- [#236394]
Datum
1. April 2022 10:04
Status
Sehr Antragsteller/in in der Anlage befindet sich die Antwort auf Ihre geänderte Anfrage. Mit freundlichen Grüßen